Ein umstrittenes Gesetz sorgt in Israel für heftige Debatten – es geht um die mögliche Einführung der Todesstrafe für bestimmte Tätergruppen. Auch international stößt das Vorhaben auf scharfe Kritik.
Das israelische Parlament hat am Montag über einen entsprechenden Gesetzentwurf beraten, die abschließende Abstimmung war für den Abend angesetzt. Der Entwurf sieht vor, die Todesstrafe für palästinensische Täter einzuführen, die Israelis aus "terroristischen" Motiven töten. Für Israelis, die Palästinenser töten, soll diese Regelung hingegen nicht gelten.
Vorangetrieben wird das Vorhaben von der rechtsextremen Partei Otzma Jehudit rund um Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir. Vor der Abstimmung setzte dieser ein deutliches Zeichen und trug eine Anstecknadel in Form einer Strickschlinge als Symbol seiner Unterstützung.
Bereits im November hatte eine Mehrheit der Abgeordneten dem Entwurf in erster Lesung zugestimmt. Für ein Inkrafttreten sind jedoch noch weitere Abstimmungen nötig. Sollte das Gesetz beschlossen werden, dürfte es vor dem Obersten Gericht landen.
Unterstützung für das Vorhaben kam im Parlament unter anderem von der Abgeordneten Limor Son Har-Melech. Sie appellierte eindringlich an ihre Kollegen: "Ich trage die Erinnerung an meinen Ehemann Schuli mit mir". Ihr Mann wurde bei einem Angriff militanter Palästinenser getötet. Sie sprach von einem „jahrelangen grausamen Kreislauf von Terror, Inhaftierung, Freilassung durch rücksichtslose Deals und die Rückkehr dieser menschlichen Monster, um erneut Juden zu ermorden".
Der Gesetzestext sieht vor, dass künftig die Todesstrafe oder lebenslange Haft droht, "der absichtlich den Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden".
Im besetzten Westjordanland könnten verurteilte Palästinenser bei entsprechenden Taten zwingend mit der Todesstrafe belegt werden. Nur unter "besonderen Umständen" wäre eine Umwandlung in lebenslange Haft möglich.
In Israel ist die Todesstrafe derzeit faktisch ausgesetzt. Zuletzt wurde sie 1962 vollstreckt – gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann.
International stößt das Vorhaben auf deutliche Kritik. Bereits im Februar hatten UN-Rechtsexperten gewarnt, Gerichte könnten dadurch keine mildernden Umstände mehr berücksichtigen.
Das Auswärtige Amt bekräftigte zudem die "klare Ablehnung" und verwies auf eine gemeinsame Erklärung mit Frankreich, Italien und Großbritannien. Darin wird insbesondere der "faktisch diskriminierende Charakter" des Entwurfs kritisiert. Eine Umsetzung könnte "Israels Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien untergraben".