Sie hatten sich bereits auf ihren gemeinsamen Urlaub gefreut: Für die Wienerin M. Gözükara und ihren Partner sollte es Ende April für ein paar Tage nach Doha gehen. Der Preis inklusive Flug und Halbpension: 2.827 Euro.
989 Euro davon waren bereits angezahlt. Den Rest von 1.838 Euro verlangte der Reiseveranstalter bis 13. April. Andernfalls, so wurde dem Paar mitgeteilt, sei eine "Reaktivierung oder ein Reiseantritt" nicht mehr möglich.
Doch während der Abreise näherkam, wurde die Sicherheitslage im Nahen Osten immer angespannter. Für das Paar war damit klar: Nach Katar wollen sie unter diesen Umständen nicht mehr fliegen. "Wie sollen wir dorthin, wenn die ganze Zeit bombardiert wird?", sagt M. Gözükara im "Heute"-Gespräch.
Dabei hatte das Paar Katar nicht zufällig ausgewählt. Im Gegenteil: Das Land galt für die beiden als besonders sicheres Reiseziel. "Das war der Grund, warum wir Katar gewählt haben", sagt Gözükara. Die Sicherheitslage und Infrastruktur hätten ursprünglich für das Land gesprochen. Ausgerechnet dieses Sicherheitsgefühl wurde zum Ausgangspunkt des späteren Streits.
Das Paar hatte die Reise über eine österreichische Vermittlungsplattform für günstige Last-Minute- und Restplatzreisen gebucht. Dass hinter dem Angebot letztlich ein deutsches Unternehmen stand, sei ihnen bei der Buchung nicht bewusst gewesen. Zunächst habe man ihnen geraten, noch abzuwarten. Vielleicht würde sich die Situation innerhalb eines Monats wieder beruhigen. Das Gegenteil trat ein.
„Wir wollten ja trotzdem Urlaub machen.“
Gözükara und ihr Partner versuchten deshalb, gemeinsam mit dem Veranstalter eine Lösung zu finden. Ein anderes Reiseziel? Ein späterer Termin? Hauptsache Urlaub – schließlich hatten sich beide bereits bei ihren Arbeitgebern frei genommen. "Wir wollten ja trotzdem Urlaub machen", erzählt Gözükara. Die Vorschläge seien jedoch abgelehnt worden. Stattdessen habe der Veranstalter weiterhin auf die Zahlung der offenen 1.838 Euro bestanden. Auch Mahnungen seien gekommen.
Für die Wienerin war das zunehmend unverständlich. Die Sicherheitslage habe sich nicht grundlegend verändert, trotzdem sei auf der Restzahlung bestanden worden. "Man geht auf Urlaub, weil man an einem Ort keine Sorgen haben möchte", sagt sie. "Nicht, um dort Angst um sein Leben haben zu müssen."
Das Paar verweigerte schließlich die Restzahlung und berief sich dabei auf die außergewöhnliche Sicherheitslage am Urlaubsort. Sowohl das österreichische Außenministerium als auch das deutsche Auswärtige Amt hatten für Katar eine Reisewarnung ausgesprochen. Als Begründung wurde auf die Gefahr von Raketenangriffen im gesamten Land verwiesen.
Das Unternehmen akzeptierte die Argumentation zunächst nicht und behandelte die Angelegenheit nach Angaben der Betroffenen wie eine von ihnen zu vertretende Stornierung. Eine Rückzahlung der Anzahlung sei abgelehnt worden. Stattdessen habe das Unternehmen schließlich angeboten, die 989 Euro als Gutschein beziehungsweise Gutschrift für eine spätere Reise zu verwenden. Damit erklärte sich das Paar letztlich einverstanden – allerdings nicht ohne Bauchweh.
Denn die Gutschrift ist für das Paar nur eingeschränkt attraktiv. Das Reiseportal biete nur wenige passende Europa-Reisen an, berichtet Gözükara. Als das Paar stattdessen nach einer Reise nach Italien suchte, seien etwa gewünschte Hotels oder Destinationen nicht verfügbar gewesen.
Der Streit ist damit für die Wienerin noch nicht abgeschlossen. Rund 1.000 Euro liegen weiterhin beim Reiseunternehmen – als Gutschrift statt als Rückzahlung. "Das ist nicht wenig Geld", sagt Gözükara.
Aus ihrer Erfahrung zieht Gözükara eine klare Konsequenz: Wer über ein Reiseportal bucht, sollte nicht nur das Portal selbst prüfen.
„Ich habe blind vertraut.“
"Die Menschen sollten den Reiseveranstalter wirklich recherchieren", sagt sie. Bewertungen ansehen, Sitz des Unternehmens prüfen und sich mit den geltenden Rechten beschäftigen. Denn genau das habe sie bei ihrer eigenen Buchung nicht gemacht. "Ich habe blind vertraut."