Ein 46-Jähriger aus dem Bezirk Neunkirchen musste sich nun vor Gericht verantworten. Laut Anklage gab der Mann seinem damals minderjährigen Sohn über Jahre hinweg sogenannte "Kopfnüsse", also Faustschläge auf den Kopf. Begann das Kind daraufhin zu weinen, wurde es mit erneuten Schlägen bedroht – wenn dieses nicht zu weinen aufhören würde.
Im Jänner 2025 eskalierte die Situation endgültig. Der Angeklagte schlug und würgte laut Anklage seinen Sohn, warf ihn zu Boden und trat auf ihn ein. Auch seine Ehefrau wurde Opfer seiner Aggressionen, sie soll ebenso Faustschläge abbekommen haben. Vor Gericht zeigte sich der Mann geständig und übernahm die Verantwortung, wie der "Kurier" schreibt.
Den Vorwurf in der Anklage streitet der Neunkirchner vor Gericht aber ab. Er habe seinem Sohn nicht über Jahre hinweg Kopfnüsse verpasst – sondern "nur, wenn sein Sohn sich falsch verhalten hat." Gegenüber der Richterin gibt der Familienvater an: "Das war vielleicht ein- oder zweimal im Monat. Aber nicht über Jahre."
Wie der "Kurier" berichtet, kämpft der Familienvater seit Langem mit Alkoholproblemen. Diese würden die Ursache für die Gewaltexzesse sein, gibt auch sein Rechtsanwalt an. Der Vater sei sich vieler Fehler bewusst und die Gewalt täte ihm leid, heißt es vom Rechtsanwalt.
Schon als Jugendlicher habe er eine Kiste Bier pro Tag konsumiert, wie er vor Gericht angibt. Aber: "In letzter Zeit vertrage ich nicht mehr so viel." Der Angeklagte über die Folgen seines Alkoholkonsums: "Wenn ich Bier trinke, passiert nichts. Dann lege ich mich hin und schlafe. Aber bei Schnaps ist das anders. Dann kommt es leichter zu Streit."
Auf Nachfrage der Richterin führt der 46-Jährige aus, was er in seiner Schnaps-Trunkenheit als Konfliktpotenzial deutet: "Wenn wer zurückredet, zum Beispiel. Oder nicht weiß, wann man den Mund halten soll." Der Sohn, Opfer der körperlichen Züchtigungen, sagt laut "Kurier" aus, er hätte bereits Angst bekommen, wenn sein Vater nur betrunken nach Hause gekommen sei.
Auslöser für die zahlreichen Übergriffe sei unter anderem das Verhalten des minderjährigen Sohns gewesen, gibt der Vater an. Er erwähnt, die Polizei habe ihn angerufen, nachdem sein Kind beim Stehlen erwischt worden war. Der Vater rechtfertigt einen weiteren Faustschlag gegen den Kopf des Kindes damit, dass der Minderjährige einen anderen in der Schule mit einem Messer bedroht habe: "Da schaue ich nicht zu. Da gibt es dann halt eine leichte Kopfnuss."
Ob der Familienvater seine körperliche Gewalt gegen Ehefrau und Kind ablegen kann? Gegenüber der Richterin beschreibt der Angeklagte seine Persönlichkeit so: "Ich bin ein schwieriger Mensch. Ich war immer schwierig und ich glaube, ich werde auch immer schwierig bleiben."
Bereits neun Mal war der Niederösterreicher vorbestraft. Nun wurde er zu 22 Monaten Haft verurteilt, davon sieben Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.