Österreich rüstet sich für den Krisenfall – und schärft dafür das Versorgungssicherungsgesetz nach. Es handelt sich um ein Notfalls- und Krisengesetz, das dann greift, wenn es zu massiven Störungen bei der Versorgung kommt. Ziel: Industrie und Bevölkerung sollen auch in Ausnahmesituationen weiter mit wichtigen Gütern versorgt werden.
Die Novelle des Versorgungssicherheitsgesetzes ist Teil des Maßnahmen-Katalogs der Ende vergangener Woche vorgestellten und am Dienstag im Ministerrat beschlossenen neuen Industriestrategie der Regierung. Es handelt sich dabei um Maßnahme 52.
"Die Industriestrategie ist fertig – jetzt zählt Tempo in der Umsetzung", erklärt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP): "Deshalb liegen dem Koalitionspartner erste Gesetzesvorschläge bereits vor: Wir machen Exportregeln einfacher und digitaler, damit österreichische Betriebe schneller in neue Märkte kommen. Und wir stärken die Krisenvorsorge, damit Österreich im Ernstfall handlungsfähig bleibt – mit klaren Eingriffsmöglichkeiten und einem besseren Frühwarnsystem für Engpässe", so der Minister.
„Tempo ist die neue Standortpolitik – denn in einer Welt voller geo-ökonomischer Verwerfungen dürfen wir keine Zeit verlieren.“Wolfgang HattmannsdorferWirtschaftsminister (ÖVP)
Ein mögliches Szenario: Ein Konflikt zwischen China und Taiwan könnte Lieferketten nach Europa empfindlich treffen. Fällt der Nachschub weg, drohen Engpässe – und extreme Preissteigerungen. Mit gezielten Eingriffen könnten vorhandene Waren "bedarfsgerecht und effizient" verteilt werden.
Betroffen sind fast alle Waren – von Rohstoffen über sogenannte Halbfabrikate bis hin zu industriell erzeugten Produkten. Besonders im Fokus stehen Güter rund um Schlüsseltechnologien: etwa Halbleiter für Chips, Metalle, Kunststoffe, chemische Produkte sowie Maschinen und elektrotechnische Waren.
Im Krisenfall kann der Staat sogenannte Lenkungsmaßnahmen setzen. Das reicht von Geboten und Verboten bis zu verbindlichen Anordnungen – etwa für Produktion, Transport, Lagerung, Verteilung oder die Abgabe von Waren. Auch Import und Export könnten geregelt werden. Firmen könnten verpflichtet werden, bestimmte Güter herzustellen oder zu transportieren – die Kosten würden ersetzt. Zusätzlich sind Meldepflichten möglich, etwa zu Lagerständen oder Einfuhren.
Neu an der Novelle: Der Fokus liegt stärker auf der Vorsorge. Geplant sind Resilienzmaßnahmen schon vor einer Krise, etwa interne Krisenstrukturen, schnelle Marktbeobachtung und effiziente Verteilungsmechanismen. Dazu kommt verbesserter Datenzugriff hinsichtlich EU-Erstimporten in Österreich – solche Informationen können künftig auch an Forschungseinrichtungen weitergegeben werden, die das Wirtschaftsministerium mit Analysen unterstützen – "das soll kritische Abhängigkeiten frühzeitig sichtbar machen, um Gegenmaßnahmen rechtzeitig auf Schiene zu bringen", so Hattmannsdorfer.
Außerdem sieht der Gesetzesentwurf Maßnahmen zur Sicherung von öffentlichen Vorräten vor. Hier sollen kurz vor oder als Puffer in Krisen auch private Marktteilnehmer einbezogen werden, wobei deren Kosten abgegolten werden.
"Vorbereitung ist die halbe Lösung", betont Hattmannsdorfer: "Nur wer Abhängigkeiten kennt und einen Plan hat, kann Engpässe verhindern oder zumindest rasch abfedern."
Die Gesetzesnovelle geht spätestens am Mittwoch für sechs Wochen in Begutachtung. Beschlossen werden muss sie dann mit Zweidrittelmehrheit; die Koalition braucht also die Stimmen von FPÖ oder Grünen.