Die anhaltende Trockenheit hat nun auch in München drastische Folgen. Die bayerische Landeshauptstadt hat am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Verbrauch von Trinkwasser deutlich einschränkt.
Auch angekündigte Gewitter und Regen werden die Lage laut Stadt nicht ausreichend entspannen. Deshalb gelten die Einschränkungen vorerst bis 1. August – können bei anhaltendem Wassermangel aber verlängert werden.
Grund für die drastischen Maßnahmen ist der stark gestiegene Wasserverbrauch. Zuletzt wurden in München wieder mehr als 360 Millionen Liter Trinkwasser pro Tag verbraucht. Normalerweise liegt der Tagesdurchschnitt bei rund 300 Millionen Litern. Ein Anstieg um 20 Prozent.
Zum Vergleich: In Wien schoss der Wasserverbrauch während der jüngsten Hitzewelle sogar um 45 Prozent nach oben – von im Schnitt 400 auf 580 Millionen Liter pro Tag. Dank gut gefüllter Wasserspeicher waren dort jedoch keine Verbote für Private nötig.
Anders in München: Die Verbote treffen besonders die privaten Haushalte. Das Befüllen und Betreiben privater Pools, Badebecken, Springbrunnen oder Wasserspielanlagen mit Trinkwasser ist ab sofort verboten. Auch Regentonnen oder andere private Wasserbehälter dürfen nicht mehr mit Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz befüllt werden.
Auch Autobesitzer müssen umdenken. Fahrzeuge dürfen außerhalb gewerblicher Waschanlagen nicht mehr gewaschen werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Reinigung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit notwendig ist.
Strenge Regeln gelten außerdem für Gartenbesitzer. Das Gießen und Beregnen von Haus-, Klein- und Schrebergärten ist täglich zwischen 9 und 19 Uhr untersagt. Rasenflächen dürfen überhaupt nicht mehr bewässert werden.
Ebenfalls verboten ist es, Terrassen, Hauswände, Straßen, Höfe, Dächer oder private technische Anlagen mit Trinkwasser abzuspritzen. Darüber hinaus darf aus Bächen, Flüssen und anderen oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet grundsätzlich kein Wasser mehr entnommen werden.
Ausgenommen sind unter anderem land- und forstwirtschaftliche Flächen, Friedhöfe, öffentlich oder gewerblich genutzte Grünflächen sowie wassersparende Tröpfchenbewässerung.
Was Fließgewässer, Seen oder Teiche betrifft gibt es ebenfalls Ausnahmen: So bleiben etwa das Schöpfen mit Handgefäßen, das Tränken von Vieh oder Entnahme für die Landwirtschaft erlaubt.
Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause ruft die Bevölkerung auf, sich an die neuen Vorgaben zu halten. Der Wasserverbrauch sei in den vergangenen Tagen wieder deutlich angestiegen. Wasser sei das "kostbarste Lebensmittel", mit dem sorgsam umgegangen werden müsse, damit sich die Grundwasserpegel wieder erholen können.
Auch auf Baustellen wird Wasser gespart. Das Befeuchten von Baustraßen oder Baustellen zur Staubbindung ist nur noch zulässig, wenn es behördlich vorgeschrieben ist.
Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss tief in die Tasche greifen. Verstöße können als Verwaltungsübertretung geahndet werden. Im Einzelfall drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.
Ob die Verbote Anfang August wieder aufgehoben werden, hängt von der weiteren Wetterentwicklung ab. Bleibt die Trockenheit, könnte München die Maßnahmen verlängern.