Ein gebrauchter Skoda wird einer Alleinerzieherin in Tirol zum Verhängnis. Obwohl die Frau als Zimmermädchen gerade einmal 1.142 Euro monatlich verdient und davon 850 Euro für ihre Wohnung aufbringen muss, bekommt sie keine Mindestsicherung. Der Grund: Ihr Auto gilt als Vermögen, das sie zuerst verwerten müsste.
Die slowakische Staatsbürgerin lebt laut "Kronen Zeitung" gemeinsam mit ihrer minderjährigen Tochter in Tirol und arbeitet in einer Pension. Um ihren Alltag zu bewältigen, ist sie nach eigenen Angaben auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen.
Im Dezember 2025 bekam die Frau finanzielle Unterstützung von ihren Eltern. Diese nahmen eigens einen Kredit auf, damit ihre Tochter einen gebrauchten Skoda Scala um 13.720 Euro kaufen konnte. Zurückzahlen muss sie ihren Eltern das Geld nicht.
Als die Alleinerzieherin später für sich und ihre Tochter Mindestsicherung beantragte, folgte allerdings die Ernüchterung. Die Bezirkshauptmannschaft lehnte den Antrag ab. Aus Sicht der Behörde verfügt die Frau mit ihrem Wagen über Vermögen, das sie zunächst zur Deckung ihres Lebensunterhalts einsetzen muss, berichtet die "Krone".
Die Mutter wollte das nicht hinnehmen und bekämpfte die Entscheidung. Sie argumentierte, dass sie als Alleinerzieherin das Auto für die Bewältigung ihres Alltags benötige.
Doch auch vor dem Tiroler Landesverwaltungsgericht hatte die Frau keinen Erfolg. Die Richter stellten fest, dass der Skoda laut Kaufvertrag und Zulassung ihr gehört. Damit ist das Fahrzeug bei der Beurteilung ihrer finanziellen Situation als Vermögen zu berücksichtigen, heißt es im Bericht der Tageszeitung.
Zwar sieht das Tiroler Mindestsicherungsgesetz Ausnahmen für Autos vor. Etwa dann, wenn ein Fahrzeug für die Arbeit unbedingt erforderlich ist oder besondere persönliche Umstände beziehungsweise eine schlechte öffentliche Verkehrsanbindung vorliegen.
Im konkreten Fall sah das Gericht diese Voraussetzungen allerdings nicht als erfüllt an.
Ausschlaggebend waren laut "Krone" vor allem die kurzen Wege der Alleinerzieherin. Ihre Arbeitsstelle befindet sich nur rund einen Kilometer von ihrer Wohnung entfernt und ist somit zu Fuß erreichbar.
Auch die Versorgung mit Lebensmitteln und öffentlichen Verkehrsmitteln wurde berücksichtigt. Ein Supermarkt liegt direkt auf dem Arbeitsweg, die nächste Bushaltestelle ist lediglich etwa 200 Meter entfernt.
Hinzu kommt der Wert des Fahrzeugs. Der Frau steht zwar ein gesetzlicher Vermögensfreibetrag von 6.149,45 Euro zu. Der Skoda wurde jedoch um 13.720 Euro gekauft, schreibt die "Krone".
Selbst unter Berücksichtigung eines inzwischen eingetretenen Wertverlusts liegt der Wagen laut Gericht weiterhin deutlich über der zulässigen Grenze.
Damit bestätigte das Landesverwaltungsgericht die Entscheidung der Behörde. Die Ablehnung des Antrags auf Mindestsicherung war rechtmäßig.
Für die Alleinerzieherin bedeutet das: Solange ihr Auto als verwertbares Vermögen über dem Freibetrag liegt, steht es der beantragten Unterstützung entgegen.