Am 26. und 27. September 2026 lädt die Stadt Wien wieder zum Weinwandertag. Vier Routen führen durch die Weinbaugebiete der Stadt, zahlreiche Winzer laden zum Verkosten und Einkehren ein. Die Weintrauben an den Rebstöcken sind allerdings kein Gratis-Snack für Wanderer.
Die Stadt Wien bittet die Besucher ausdrücklich, keine Weintrauben, Blumen oder anderen Pflanzen zu pflücken. Außerdem sollen die markierten Wege nicht verlassen werden.
Auch rechtlich ist das geregelt: Das Wiener Feldschutzgesetz zählt das Abschneiden oder Abreißen von Pflanzen und Früchten auf fremden Grundstücken zu den sogenannten Feldfreveln. Für solche Verstöße sieht das Wiener Feldschutzgesetz eine Geldstrafe von 14 bis 350 Euro vor. Der Grund: In den Weingärten wächst der Wein der nächsten Saison. Was für Wanderer wie eine einzelne verlockende Traube aussieht, ist Teil der landwirtschaftlichen Arbeit der Winzer.
Wer also glaubt, eine einzelne Traube könne ja wohl nicht ins Gewicht fallen, sollte lieber die Finger davon lassen.
Nicht nur das Pflücken ist problematisch. Das Wiener Feldschutzgesetz erklärt auch das unerlaubte Gehen in Weingärten zum Feldfrevel. Wer also für das perfekte Foto die markierten Wege verlässt und zwischen den Rebstöcken herumläuft, sollte sich das gut überlegen.
Auch sieht das Gesetz Geldstrafen von bis zu 350 Euro vor. Bei anderen Verstößen gegen das Feldschutzgesetz können sogar bis zu 700 Euro vorgesehen sein. Entscheidend ist daher immer, welcher konkrete Verstoß vorliegt.
Neben dem Pflückverbot gelten weitere Regeln: Hunde sollen an der Leine geführt und Hundekot entfernt werden. Müll gehört fachgerecht entsorgt. Wildtiere dürfen weder berührt noch bedrängt werden.
Wer die Wiener Weinlandschaft genießen möchte, hat dafür ausreichend Gelegenheit. Die vier Routen führen durch Ottakring, Neustift-Nussdorf, Strebersdorf-Stammersdorf und Mauer. Sie sind zwischen 2,4 und 10,8 Kilometer lang.
Entlang der Strecken laden Winzer und Heurige zum Verkosten ein. Wer Lust auf Wiener Weintrauben hat, kann sie also ganz legal in verarbeiteter Form genießen – statt sie selbst vom Rebstock zu pflücken.