Kindschaftsrecht-Reform

Wer Partner schlägt, soll das Kind verlieren

Deutschlands Justizministerin plant eine Reform: Bei häuslicher Gewalt soll das Umgangsrecht mit dem Kind entzogen werden können.
Newsdesk Heute
12.05.2026, 18:14
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Kindschaftsrecht reformieren und damit Konflikte zwischen getrennten Eltern entschärfen.

Ein zentraler Punkt: Wer Gewalt gegen den anderen Elternteil ausübt, soll künftig das Umgangsrecht mit dem Kind verlieren können.

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Neu ist, dass nicht nur direkte Gewalt gegen das Kind berücksichtigt werden soll. Auch sogenannte "miterlebte Gewalt" - wenn Kinder sehen, wie ein Elternteil den anderen schlägt - soll künftig rechtlich als Gefährdung des Kindeswohls gelten.

Wie der "Spiegel" berichtet, will Hubig auch die Vermutung abschaffen, dass der Umgang mit beiden Elternteilen grundsätzlich dem Kindeswohl dient.

Bei häuslicher Gewalt soll diese Annahme nicht mehr gelten. "Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben", erklärte die Ministerin.

Gemeinsames Sorgerecht wird einfacher

Die Reform sieht auch Erleichterungen vor: Unverheiratete Eltern, die gemeinsam die Vaterschaft anerkennen, sollen automatisch das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Bisher waren dafür zusätzliche Urkunden nötig.

Im Alltag sollen getrennte Eltern mehr Entscheidungen allein treffen dürfen. Beispiel: Will die Mutter den Sohn im Fußballverein anmelden, braucht sie künftig nicht mehr die Zustimmung des Vaters.

Länder und Verbände haben nun bis zum 10. Juli Zeit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Danach muss das Gesetz noch durch den Bundestag. Große Konflikte in der schwarz-roten Koalition gelten als unwahrscheinlich - der Kernpunkt war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

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