Selbst für Einkaufswagerl

Wien will Müllsünder für ALLE Kosten zahlen lassen

Wien will das Reinhaltegesetz verschärfen. Wer Müll hinterlässt oder Graffiti sprüht, soll künftig nicht nur Strafe, sondern sehr viel mehr zahlen.
12.10.2026, 19:48
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Wer in Wien öffentliche Flächen verschmutzt, muss künftig möglicherweise deutlich tiefer in die Tasche greifen. Die Stadt will das Reinhaltegesetz noch heuer verschärfen. Neben höheren Strafen sollen Verursacher künftig auch für sämtliche Kosten aufkommen, die nötig sind, um verschmutzte Flächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Doch der Gesetzesentwurf wirft auch Fragen auf: Kann der Verursacher nicht gefunden werden, könnten die Pflichten auf den Eigentümer übergehen.

Derzeit bleibt es bei Verstößen gegen die Sauberkeitsregeln laut dem vorliegenden Bericht häufig bei einer Strafe von rund 70 Euro. Die geplante Novelle sieht eine Erhöhung der Strafen um etwa ein Drittel vor. Deutlich weiter reichen allerdings die vorgesehenen Schadenersatzpflichten. Wer öffentliche Flächen verunreinigt, soll nicht nur für die Arbeit der Stadt zahlen, sondern auch für weitere Maßnahmen, die zur vollständigen Wiederherstellung nötig sind.

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Auch Graffiti könnte teuer werden

Wie hoch die Kosten ausfallen können, zeigt das Beispiel Graffiti. Wird jemand beim Besprühen einer öffentlichen Fläche erwischt, soll künftig nicht nur die Strafe fällig werden. Zusätzlich muss die beschädigte Oberfläche wiederhergestellt werden. Laut dem Entwurf können dafür etwa eine besondere Oberflächenbehandlung, das Abtragen und Erneuern einer Deckschicht oder eine Neuversiegelung notwendig sein.

Ziel ist, dass nach der Beseitigung keine optische Beeinträchtigung zurückbleibt. Die Kosten hängen damit vom jeweiligen Schaden und den notwendigen Arbeiten ab. Auch bei anderen Verunreinigungen könnten zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, etwa wenn Erdreich oder Gewässer betroffen sind.

Eigentümer könnten ebenfalls zahlen müssen

Besonders heikel ist eine weitere Regelung des Entwurfs: Kann der Verursacher nicht mit vertretbarem Aufwand festgestellt werden, können die Verpflichtungen auf den Eigentümer übergehen. Im Gesetzestext werden unter anderem Einkaufswagerl genannt, die Supermarktketten gehören.

Die Regelung könnte damit nicht nur große Handelsunternehmen betreffen. Theoretisch stellt sich auch die Frage, wie Fälle behandelt werden, in denen Gegenstände gestohlen und anschließend für Sachbeschädigungen verwendet werden. Wer etwa Spraydosen aus einem Kellerabteil oder Gartenhaus gestohlen bekommt, könnte befürchten, für damit verursachte Schäden aufkommen zu müssen.

Die Stadt stellt allerdings klar, dass sie solche Fälle nicht entsprechend behandeln will. Die MA 48 versichert laut Bericht, dass Menschen, deren gestohlene Spraydosen für Verunstaltungen verwendet werden, weder bestraft noch zum Kostenersatz herangezogen werden sollen.

Handel will sich in den Prozess einbringen

Die geplanten Änderungen betreffen auch Supermärkte, deren Einkaufswagerl unerlaubt an anderen Orten zurückgelassen werden. Billa erklärte gegenüber der "Krone", man werde "in den weiteren Prozess einbringen" und verwies auf das "langjährige konstruktive Miteinander" mit der Stadt. Die vorgeschlagenen Änderungen wolle man im Detail prüfen.

Spar äußerte sich dem Bericht zufolge noch nicht konkret zu möglichen Gegenmaßnahmen. Hofer bezeichnete das Problem für das eigene Unternehmen als "zu vernachlässigen".

Die Stadt hält den Gesetzesentwurf rechtlich für tragfähig. Mehrere Magistratsabteilungen und die Magistratsdirektion hätten ihn geprüft und grünes Licht gegeben. Bei Supermärkten argumentiert die Stadt, diese hätten bisher nicht ausreichende Maßnahmen gesetzt.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 6. November. Bis dahin können Stellungnahmen zum Entwurf eingebracht werden. Ob und in welcher Form die Novelle beschlossen wird, ist noch offen.

red, 12.10.2026, 19:48