Teneriffa zählt auch im Oktober zu den beliebten Urlaubszielen, wenn viele Österreicherinnen und Österreicher in den Herbstferien noch einmal Sonne tanken wollen. Doch wer an den Stränden und Naturpools der Kanareninsel entspannen möchte, sollte jetzt genau aufpassen: In der Gemeinde San Cristóbal de La Laguna gelten strengere Regeln. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – im schlimmsten Fall mit bis zu 3000 Euro.
Eine Zigarette mit Blick aufs Meer? In den betroffenen Badebereichen ist das künftig nicht mehr erlaubt. Sämtliche Strände und öffentlichen Badeanlagen der Gemeinde wurden zu rauchfreien Zonen erklärt. Wer trotzdem rauchen möchte, muss dafür ausgewiesene Terrassen nutzen und den Strandbereich verlassen.
Auch beim Thema Müll zieht die Gemeinde klare Grenzen. Abfälle dürfen weder am Strand noch an anderen Küstenabschnitten zurückgelassen werden. Wer seinen Müll einfach liegen lässt, riskiert eine Strafe.
Wer nach einem langen Strandtag spontan die Nacht am Meer verbringen möchte, muss ebenfalls umplanen. Die neue Verordnung untersagt das Campen und Übernachten an den betroffenen Stränden und Küstenbereichen.
Auch bei der Körperpflege gelten Einschränkungen: Seifen, Shampoos und andere Hygieneprodukte dürfen nicht in Duschen oder Badebereichen verwendet werden. Damit soll verhindert werden, dass Reinigungsmittel in die empfindliche Küstenumwelt gelangen.
Und auch laute Musik kann zum Problem werden. Bluetooth-Boxen und andere Audiogeräte dürfen nur so verwendet werden, dass sich andere Badegäste nicht gestört fühlen. Wer am Strand die eigene Playlist aufdreht, sollte die Lautstärke daher besser im Zaum halten.
Wie teuer ein Verstoß tatsächlich wird, hängt von der Schwere des Vorfalls und dem verursachten Schaden ab. Als mögliche Höchststrafe werden 3.000 Euro genannt. Welche konkreten Beträge für einzelne Vergehen fällig werden, ist allerdings nicht eindeutig festgelegt.
Für Urlauber bedeutet das: Nicht jeder Verstoß führt automatisch zur Höchststrafe. Trotzdem sollten sich Badegäste unbedingt an die neuen Vorgaben halten. Die Gemeinde hat damit eine Grundlage geschaffen, um Verstöße in den betroffenen Küsten- und Badebereichen zu ahnden.
Die Regeln gelten nicht auf ganz Teneriffa, sondern für die Strände und natürlichen Schwimmbecken im Küstengebiet der Gemeinde San Cristóbal de La Laguna.
Wer einen Ausflug zu diesen Badeorten plant, sollte sich vor Ort über die geltenden Vorschriften informieren. Denn die Regelung betrifft nicht nur klassische Sandstrände, sondern ausdrücklich auch natürliche Badebecken entlang der Küste.