Neapel zieht die Reißleine: In den belebtesten Ausgehvierteln der süditalienischen Metropole gelten ab 16. Oktober strenge Regeln für Alkohol und Sperrstunden. Der Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen ist ab Mitternacht tabu, Bars und Restaurants müssen je nach Wochentag früher schließen. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen – im schlimmsten Fall sogar den Verlust der Betriebsgenehmigung.
Bürgermeister Gaetano Manfredi hat eine entsprechende Verordnung unterzeichnet, berichtet die Tageszeitung "Corriere della Sera". Sie gilt vorerst bis 16. November 2026 und soll das Nachtleben mit den Interessen der Anrainer in Einklang bringen. Konkret geht es um den Schutz von Gesundheit, Nachtruhe und Erholung.
Das Alkoholverbot greift täglich von 24 Uhr bis sechs Uhr früh. In diesem Zeitraum dürfen alkoholische Getränke weder zum Mitnehmen verkauft noch auf diese Weise abgegeben werden. Betroffen sind nicht nur Bars und Restaurants, sondern auch Geschäfte, Imbissbetriebe und Verkaufsautomaten in den ausgewiesenen Zonen.
Auch für die Öffnungszeiten zieht die Stadt klare Grenzen. Von Sonntag bis Donnerstag müssen die betroffenen Betriebe spätestens um ein Uhr früh schließen. Am Freitag ist um zwei Uhr Schluss, am Samstag um drei Uhr.
Wichtig für die Wirte: Auch das Aufräumen und Reinigen muss bis zur vorgeschriebenen Schließzeit erledigt sein. Die Zeit nach dem letzten Gast darf also nicht einfach für längere Reinigungsarbeiten genutzt werden.
Die Einschränkungen treffen mehrere bekannte Ausgehgebiete Neapels. Dazu zählen Teile von Chiaia, die Spanischen Viertel und die historische Altstadt. Auch rund um die Via Bellini sowie in ausgewählten Straßen der Stadtteile Vomero und Bagnoli-Fuorigrotta gelten die neuen Vorgaben.
Damit nimmt die Stadt vor allem jene Gegenden ins Visier, in denen Gastronomie, Nachtleben und Wohngebiete besonders dicht aufeinandertreffen. Die Regeln betreffen allerdings nur die ausdrücklich ausgewiesenen Gebiete und nicht automatisch das gesamte Stadtgebiet.
Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit Geldstrafen zwischen 25 und 500 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann der Betrieb für einen Zeitraum von einem bis zu 30 Tagen geschlossen werden.
In besonders schweren Fällen droht danach sogar der Widerruf der Betriebsgenehmigung. Für die betroffenen Gastronomen steht damit deutlich mehr auf dem Spiel als eine bloße Verwaltungsstrafe.
Die Verordnung ist zunächst als befristete Maßnahme angelegt. Die Stadtverwaltung will regelmäßig prüfen, wie sich die Einschränkungen auswirken. Nach Ablauf der Testphase könnten die Regeln angepasst oder verlängert werden.
Der Erlass geht laut Stadt auf einen Konsultationsprozess mit Anwohnern, Gewerbetreibenden und Branchenverbänden zurück. Zusätzlich seien Erhebungen und Berichte der örtlichen Polizei berücksichtigt worden. Ob die strengeren Sperrstunden die Konflikte rund um Neapels Nachtleben entschärfen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.