Neue Auswertung enthüllt

8.611 Euro! Dieses Bundesland ist Schuldenkaiser

Die Pro-Kopf-Schulden unterscheiden sich zwischen den Bundesländern deutlich. Die Steiermark liegt vorne, Tirol hat die geringste Schuldenlast.
Newsdesk Heute
02.09.2026, 19:35
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Bei den Schulden der Bundesländer gibt es enorme Unterschiede. Während die Steiermark gemeinsam mit Kärnten und dem Burgenland an der Spitze liegt, weist Tirol laut einer Auswertung der Statistik Austria die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung auf Landes- und Gemeindeebene aus.

In der Steiermark entfallen demnach 8.611 Euro Schulden auf jeden Einwohner. Dahinter folgt Kärnten mit 8.201 Euro. Platz drei belegt das Burgenland mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 7.783 Euro.

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Auch Wien und Niederösterreich weit oben

Ebenfalls vergleichsweise hoch fällt die Verschuldung in Niederösterreich und Wien aus. In Niederösterreich liegt sie bei 7.507 Euro pro Kopf, in der Bundeshauptstadt sind es 7.342 Euro.

Deutlich niedriger sind die Werte im Westen: Vorarlberg kommt auf 5.012 Euro pro Einwohner, Salzburg auf 4.297 Euro.

Die geringsten Schulden weisen Oberösterreich und Tirol auf. In Oberösterreich sind es 3.336 Euro pro Kopf. Tirol liegt mit 3.285 Euro noch knapp darunter und damit am unteren Ende des Bundesländervergleichs.

Mattle will "finanzieller Musterschüler" bleiben

Tirols Landeshauptmann und Finanzreferent Anton Mattle (ÖVP) sieht sich durch die Zahlen in seinem Kurs bestätigt. Sein Bundesland sei "bei den Finanzen anders".

"Wir sind die ersten mit einem Budget ohne neue Schulden und setzen unseren konsequenten Finanzkurs fort. Wir sind noch nicht am Ziel, aber auf einem guten Weg." Mattle erklärte zudem, er wolle, dass Tirol "der finanzielle Musterschüler in Österreich bleibt".

Die ausgewerteten Daten der Statistik Austria beziehen sich auf den Stand vom 31. März 2026. Erfasst wird die Verschuldung nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG).

Damit fließen neben den Schulden auf Landes- und Gemeindeebene auch Landeskammern sowie außerbudgetäre Einheiten in die Berechnung ein. Dazu zählen rechtlich selbstständige Einrichtungen und Gesellschaften, die von einem Bundesland ausgegliedert wurden.

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