Geltungsdrang als Motiv

Beran A. – "Wollte mich so stark wie möglich bewaffnen"

Um kurz vor 12 Uhr kam der Terror-Verdächtige Beran A. am Landesgericht Wr. Neustadt (NÖ) wieder in den Zeugenstand und packte über sein Motiv aus.
Christian Tomsits
12.05.2026, 12:20
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Nach der Befragung seines schmalschultrigen Schulfreundes wurde am Dienstag vor der Mittagspause die Befragung von Beran A. (21) fortgesetzt. Nach dem gescheiterten Dubaianschlag habe sich der zum Terrorismus grundsätzlich Geständige "schlecht gefühlt". Der mittlerweile verurteilte Islamist Luca "Ali" K. und Security (19) sei zu seinem "Ersatz-Hasan" geworden, erklärte Beran A.

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"Ich habe in zwei oder drei Monaten etwas Großes vor", hatte er laut Ermittlungen noch im April unter Drogeneinfluss im Zug zu einem Zeugen getönt. Er wusste, dass im August seine Eltern auf Urlaub gehen und er alleine im Haus an einer Bombe basteln könnte. Er begann sich im Internet nach Waffen umzusehen. "Ich wollte mich so stark wie möglich bewaffnen, damit ich am Ende so groß wie möglich als Held rauskomme", bestätigte Beran A. auf Nachfrage der Richterin, dass er mit seinem "Dschihad" berühmt werden wollte.

Das Motiv für das ehemals pummelige Mobbing-Opfer: unfassbarer Geltungsdrang gepaart mit Grausamkeit.

"Im Juli begann ich meinen Hass zu verstärken", erklärte Beran  A., sah sich in dieser Zeit sogar mehrere mögliche Ziele wie etwa die amerikanische und israelische Botschaft vor Ort an und nahm einen IS-Treueschwur per Video auf, in dem er Feinden des Islam drohte.

Auch Kontakt zur Telegram-Gruppe der Securityfirma, zu der auch Luca K. gehörte, kam hinzu. Die Gruppierung sollte im Prater das Taylor-Swift-Konzert aufbauen und anschließend sichern. "Ich wollte auch dort arbeiten, aber Luca sagte mir, das Geld, das man dort verdiene, sei "haram" (Anm.: unrein bzw. tabu). Erst da sei ihm die Idee vom Anschlag aufs Konzert gekommen, beteuerte Beran. "Ich wollte als Soldat in die Geschichte eingehen, war ein glühender IS-Fanatiker", ging es nach der Mittagspause weiter. Die Überlegung ging von einem Angriff mit dem Lkw bis hinzu einem Sprengstoff- oder Giftgas-Attenat. Die Unschuldsvermutung gilt.

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