In Österreich gilt seit 1. November die situative Winterausrüstungspflicht. Bei Schnee, Schneematsch oder Eis müssen Autos bis 3,5 Tonnen mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sein. Die Regelung gilt bis 15. April.
Im Ausland können jedoch völlig andere Vorschriften gelten.
Einheitliche Regeln für Winterreifen und Schneeketten gibt es in Europa nicht. Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert deshalb nicht nur einen Unfall, sondern auch empfindliche Strafen.
"Bevor man in den Ski- und Winterurlaub aufbricht, sollte man sich daher über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren", rät ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek. Der Mobilitätsclub empfiehlt im In- und Ausland Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe – besser mehr.
➤ Italien: Eine landesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Die einzelnen Provinzen bestimmen selbst, wann und auf welchen Straßen Winterausrüstung vorgeschrieben ist. Entscheidend ist die Beschilderung.
Auf der Brennerautobahn A22 bis Affi sowie im Stadtgebiet von Bozen gilt von 15. November bis 15. April eine Winterausrüstungspflicht – unabhängig vom Wetter. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe zwischen 42 und 344 Euro rechnen.
➤ Deutschland: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Winterreifen verwendet werden. Verstöße kosten mindestens 60 Euro. Wird der Verkehr wegen der falschen Bereifung behindert, steigt die Strafe auf 80 Euro.
Seit 2024 sind nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpin-Symbol erlaubt. Das Bergpiktogramm mit Schneeflocke muss auch auf Reifen österreichischer Fahrzeuge vorhanden sein.
➤ Tschechien: Zwischen 1. November und 31. März sind Winterreifen bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad vorgeschrieben. Bei einem Verstoß drohen Strafen zwischen 60 und 100 Euro.
➤ Ungarn: Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht. Bei schwierigen Straßenverhältnissen können Winterreifen oder Schneeketten aber kurzfristig durch Verkehrszeichen vorgeschrieben werden. Bei starkem Schneefall kann bereits an der Grenze kontrolliert werden, ob Ketten im Auto liegen. Fehlen sie, kann die Einreise verweigert werden.
➤ Slowakei: Hier gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten dürfen nur auf schnee- oder eisbedeckten Straßen verwendet werden. Bei Verstößen werden mindestens 50 Euro fällig.
➤ Slowenien: Winterreifen sind grundsätzlich von 15. November bis 15. März vorgeschrieben. Bei winterlichen Bedingungen gilt die Pflicht auch außerhalb dieses Zeitraums. Alternativ sind unter bestimmten Voraussetzungen Sommerreifen mit mindestens drei Millimetern Profil und mitgeführte Schneeketten erlaubt.
➤ Schweiz: Eine allgemeine Winterreifenpflicht gibt es nicht. Wer auf einer verschneiten Straße mit ungeeigneten Reifen den Verkehr behindert, muss jedoch mit einer Geldstrafe ab rund 105 Euro rechnen. Nach einem Unfall mit Sommerreifen kann außerdem eine erhebliche Mithaftung entstehen. Schneeketten sind bei entsprechender Beschilderung verpflichtend.
Wer in höhere Lagen fährt, sollte Schneeketten auch dann mitnehmen, wenn sie nicht generell vorgeschrieben sind. Vor der Abfahrt lohnt sich zudem ein Blick auf die Regeln aller Länder entlang der Route – nicht nur auf jene des Urlaubsziels.