Bei fast 30 Grad Außentemperatur soll eine Großmutter ihren achtjährigen Enkel in einem Pkw zurückgelassen haben – am heutigen Dienstag gab es in Wiener Neustadt ein Urteil gegen die 52-Jährige. Sie war für den Burschen obsorgeberechtigt.
Laut Anklage forderte die obsorgeberechtigte Großmutter im September in Vösendorf (Bezirk Mödling) den Buben auf, aus dem Auto auszusteigen. Der Achtjährige soll sich dagegen gewehrt haben. Daraufhin entschied sich die 52-Jährige dafür, den Pkw zu versperren und wegzugehen. Das Kind ließ sie im Wagen.
Rund 20 Minuten soll der Bub in dem geschlossenen Fahrzeug ausgeharrt haben – bei etwa 27 Grad Außentemperatur und direkter Sonneneinstrahlung, ohne die Fenster öffnen zu können.
Die Polizei wurde alarmiert. Beamte trafen die Großmutter wenig später aber nicht beim Auto an, sondern – so der Anklagesachverhalt – auf einem Sofa, wo sie sich ausgeruht haben soll.
Vor dem Landesgericht Wr. Neustadt erklärte die Frau, sie habe "nur kurz etwas erledigt" und sei deshalb weggegangen. Das Schöffengericht wertete das Vorgehen der Frau als strafbar und sprach die 52-Jährige schuldig.
Rechtlich fällt der Vorwurf unter Quälen oder Vernachlässigen unmündiger Personen. Die Strafe dafür: acht Monate Freiheitsstrafe, bedingt. Das gesetzliche Höchst-Strafsmaß liegt hier bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.