"Freudentag für Tierschutz"

EU-Hammer: Verbot für Qualzucht bei Hunden und Katzen!

Großer Erfolg für Tierschützer in Europa: In der neuen Hunde- und Katzenverordnung werden Qualzuchten verboten, eine Chip-Pflicht wird eingeführt.
Nick Wolfinger
28.04.2026, 14:27
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Schluss mit extremen Zuchtformen: Das EU-Parlament hat sich mit 558 Ja- zu 35 Nein-Stimmen (52 Enthaltungen) klar für ein Verbot von Qualzucht bei Haustieren ausgesprochen.

Gemeint sind damit etwa Hunde mit zu kurzen Schnauzen oder Katzen mit genetisch bedingten Leiden, die ihnen das Atmen oder Bewegen erschweren. Tiere mit solchen Merkmalen dürfen nicht mehr weiter gezüchtet werden.

"Tiere mit übertriebenen Merkmalen"

Um die Anreize dafür zu verringern, sollen Tiere mit übertriebenen Merkmalen oder Verstümmlungen nicht mehr an Schönheitswettbewerben teilnehmen dürfen. Künftig sollen Züchter deutlich strengeren Auflagen unterliegen. Ziel ist es, Tierleid zu verhindern und gesundheitsschädliche Zuchtmerkmale komplett aus dem Verkehr zu ziehen.

Verstümmelungs-Verbot

Das Gesetz soll EU-weite Mindeststandards für die Haltung festlegen. Verstümmlungen wie das Abschneiden der Ohren und des Schwanzes oder ein Entfernen der Krallen sollen nur noch aus medizinischen Gründen erlaubt sein. Hunde sollen Zugang zu einem Außenbereich oder einen täglichen Spaziergang haben.

Das Gesetz soll Züchtern zudem die Inzucht zwischen Elterntieren und ihren Nachkommen zweier Generationen sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern verbieten. Weder zu junge noch zu alte Tiere sollen für die Zucht missbraucht werden

Chip-Pflicht gegen illegalen Handel

Die EU will auch den illegalen Handel mit Hunden und Katzen unterbinden. Nach Schätzungen der EU-Kommission verdienen Händler in der EU jährlich insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro mit dem Verkauf der Tiere. Viele der Vierbeiner leben in zu kleinen Käfigen, bekommen nicht genug Futter oder die nötigen Impfungen.

Dies sei auch eine Gefahr für Menschen, weil ungeimpfte Tiere Krankheiten wie Tollwut übertragen könnten, erklärte die EU-Kommission. Beim Import in die EU werden die Chips deshalb für private wie für geschäftliche Halter zur Pflicht. Nach Angaben der EU-Kommission wird damit zudem ein Schlupfloch gestopft: Bislang gäben sich Händler häufig als private Halter aus.

Übergangsfrist für private Halter

Alle Halter sollen ihre Haustiere zum Tierarzt bringen, der den Chip unter der Haut einsetzt. Züchter, Händler und Tierheime haben dafür vier Jahre Zeit. Für private Halter gilt für die Chip-Pflicht eine Übergangsfrist von zehn Jahren für Hunde und 15 Jahren für Katzen. Wer für die tausenden Streuner auf den Straßen europäischer Länder zuständig ist, bleibt allerdings unklar.

Kritik an Schlupflöchern

Der deutsche Tierschutzbund kritisiert Schlupflöcher und Ausnahmen. Kritisch sieht man etwa, dass manche der vorgesehenen Regularien für Züchter erst ab dem dritten Wurf gelten – ein Schlupfloch für unseriöse Züchter.

Auch, dass Ausnahmen für Diensthunde möglich sind und Katzen auf landwirtschaftlichen Betrieben nicht unter die Verordnung fallen, ist unverständlich. "Alle Tiere haben ein Recht auf Schutz", betont der Tierschutzbund.

ÖVP erreichte Ausnahmen

Dass es zu solchen Ausnahmen kommt, ist ein Kompromiss mit konservativen Kräften im EU-Parlament. "Es ist ein großer Erfolg, dass wir etwa erreichen konnten, dass Katzen, die auf Bauernhöfen leben, von der Chip-Pflicht ausgenommen sind. Das erspart vielen Haltern unnötige Kosten und bürokratischen Aufwand", erklärte dazu der österreichische EU-Abgeordnete Alexander Bernhuber (ÖVP) im Juni des Vorjahres.

"Der neue Vorschlag schützt unsere Tiere besser und sagt dem illegalen Welpenhandel den Kampf an, ohne dabei jeden Tierhalter zu kriminalisieren", so Bernhuber.

Grüne: "Freudentag für den Tierschutz"

Das bringt ihm Kritik des grünen EU-Parlamentariers Thomas Waitz ein. Für ihn ist der heutige Tag ein "Freudentag für den Tierschutz", und das "trotz Versuchen konservativer Abgeordneter, allen voran Alexander Bernhuber, dieses Gesetz zu verhindern".

"Zugang zu Sonnenlicht, artgerechtes Futter, Mindestplatzangaben und vieles mehr – endlich haben wir Mindeststandards für die Haltung von Katzen und Hunden in Zuchtbetrieben in ganz Europa und damit mehr Tierwohl für unsere vierbeinigen Freunde", so Waitz.

SPÖ: "Für die Halter ändert sich nichts"

Auch SPÖ-EU-Abgeordneter Günther Sidl ist erfreut: "Für die Halterinnen und Halter der Haustiere ändert sich nichts. Die Vorgaben richten sich ganz gezielt an jene, die Hunde und Katzen kommerziell verkaufen. Genau hier sorgen wir dafür, dass der Handel nicht länger anonym abläuft, sondern transparent und nachvollziehbar wird", schreibt er in einer Presse-Aussendung.

Der Rat der 27 EU-Länder muss das Gesetz noch absegnen, dies gilt jedoch als Formsache.

{title && {title} } NW, {title && {title} } Akt. 28.04.2026, 18:02, 28.04.2026, 14:27
Jetzt E-Paper lesen