Österreich macht beim Schutz von Kindern im Netz Ernst: Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf für ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige am Montag in Begutachtung geschickt. Gleichzeitig wird der Entwurf der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt.
Betroffen sind unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Bei Verstößen drohen den Konzernen Milliardenstrafen.
Ab 2027 sollen Kinder keinen Zugang mehr zu Plattformen bekommen, die sie mit Algorithmen und anderen suchtfördernden Funktionen möglichst lange am Bildschirm halten. Als Beispiele nennt die Regierung TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat.
Hintergrund ist, dass laut aktuellen Studien jedes vierte Kind ein suchtähnliches Verhalten bei der Smartphone-Nutzung aufweist. Fast die Hälfte der 13- bis 17-Jährigen soll das Gerät nahezu ununterbrochen verwenden.
Eine übermäßige Nutzung sozialer Medien wird demnach mit Angststörungen, Depressionen und einer beeinträchtigten Gehirnentwicklung in Verbindung gebracht.
"Mit unserem Gesetzesentwurf lösen wir ein Versprechen ein: an die Kinder in diesem Land und an ihre Eltern", erklärt Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP).
Messenger-Dienste wie WhatsApp sind vom geplanten Gesetz nicht betroffen. Kinder können also weiterhin direkt mit Freunden oder Familienmitgliedern schreiben.
„Es wird ausschließlich bestätigt, ob jemand das Mindestalter erreicht hat – ein einfaches Ja oder Nein. Kein Name, kein Geburtsdatum, keine sensiblen Daten landen bei den Plattformen.“Alexander PröllDigitalisierungsstaatssekretär (ÖVP)
Damit die Altersgrenze nicht einfach mit einem falschen Geburtsdatum umgangen werden kann, ist eine technische Altersprüfung vorgesehen. Dabei sollen möglichst wenige persönliche Daten verarbeitet werden.
"Es wird ausschließlich bestätigt, ob jemand das Mindestalter erreicht hat – ein einfaches Ja oder Nein. Kein Name, kein Geburtsdatum, keine sensiblen Daten landen bei den Plattformen", betont Pröll.
Geplant ist ein sogenanntes Double-Blind-Modell. Der Anbieter des Altersnachweises soll nicht erfahren, auf welcher Plattform der Nachweis eingesetzt wird. Die Plattform wiederum bekommt nur die Information, ob der Nutzer mindestens 14 Jahre alt ist.
Die Altersprüfung soll beim Anlegen eines Kontos einmalig notwendig sein. Bereits bestehende Konten müssen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ebenfalls überprüft werden. Bei einer anonymen Nutzung ohne Konto könnte die Abfrage öfter erfolgen.
Eine Möglichkeit für die Altersprüfung soll die ID Austria sein. Einen Zwang zur Verwendung der staatlichen Anwendung soll es aber ausdrücklich nicht geben. Auch andere sichere Methoden können zum Einsatz kommen.
Das Gesetzesvorhaben setzt bei der Verantwortung der Plattformen an. Es beruht auf dem rechtlichen Ansatz, dass die Plattformen den sie schon derzeit treffenden Verpflichtungen nachkommen müssen. Dafür sind klare Sanktionsmechanismen vorgesehen: Sehr großen Plattformen drohen bei Verstößen Geldstrafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Österreich will sich gleichzeitig weiter für eine einheitliche Altersgrenze in der gesamten EU einsetzen. Mit dem eigenen Gesetz soll der Schutz für Kinder jedoch schneller umgesetzt werden.