Mit den ersten warmen Tagen im März beginnt wieder die Bärlauch-Saison. Das aromatische Wildkraut ist in vielen Küchen beliebt – etwa für Pesto, Kräuterbutter oder Suppen. Doch beim Sammeln gilt es einiges zu beachten, denn nicht überall darf der "Waldknoblauch" einfach gepflückt werden. Verstöße können teuer werden.
Grundsätzlich dürfen in der Natur kleine Mengen von Wildpflanzen für den persönlichen Bedarf gesammelt werden. Jedoch ist alles, was über die Menge eines Handstraußes - also nur so viel, wie man mit einer Hand greifen kann - hinausgeht, nach dem Naturschutzgesetz verboten.
Auch die Art der Ernte spielt eine Rolle: Nur einzelne Blätter dürfen gepflückt werden. Die Pflanze darf nicht ausgerissen oder stark beschädigt werden, damit sich der Bestand regenerieren kann.
Streng verboten ist das Sammeln zudem in Naturschutzgebieten oder in Nationalparks. Dort darf grundsätzlich keine Pflanze entnommen werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Je nach Region können die Bußgelder mehrere tausend Euro betragen – in manchen Fällen sogar bis zu 14.500 Euro.