Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich fand harte Worte für eine Hundebesitzerin, die ihren Australian Shepherd im Ernstfall nicht mehr "wirkungsvoll beeinflussen" konnte.
Auf dem Weg zum privaten Parkplatz hatte die Besitzerin eines Australian Shepherds nicht mit einem fremden Hund gerechnet und ihren Vierbeiner ohne Leine zum Auto laufen lassen. Kurz um die Häuserecke kam es jedoch zu einem Zwischenfall, als eine 81-jährige Dame den Cavalier King Charles Spaniel der Tochter spazieren führte.
Der Aussie fand den "Eindringling" offenbar wenig amüsant, packte den wesentlich kleineren Hund am Nacken und zerrte ihn samt Frauchen an der Leine - die dann auch noch schwer stürzte - ein paar Meter weiter.
Die betagte Dame war offenbar so blöd gefallen, dass sie einen Keilkompressionsbruch des zwölften Brustwirbels erlitt, der in Fehlstellung verheilte. Nun ist sie für den Rest ihres Lebens auf Gehhilfen angewiesen.
Auch wenn sich der Vorfall prinzipiell am Grundstück der Aussi-Besitzerin abspielte, ist sie nun zu 42.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden, da auch im privaten Bereich die Aufsichtspflicht gelte. Der OGH möchte hier eine Botschaft an andere Hundehalter senden, da die Verantwortung nicht hinter dem Gartenzaun aufhöre - wer seinen Hund nicht kontrollieren kann, haftet!