Immer mehr Menschen greifen beim Bezahlen zur Karte oder zum Handy. Doch was viele nicht wissen: Ein Detail dabei ist gesetzeswidrig – und betrifft sowohl Käufer als auch Verkäufer.
Konkret geht es um Gebühren, die manche Geschäfte für das Bezahlen mit Karte verlangen. Wer etwa am Kiosk 30 Cent extra zahlen soll, weil er mit Karte statt Bargeld zahlt, wird illegal zur Kasse gebeten.
Wie "inside-digital.de" berichtet, sind solche Aufschläge für Kartenzahlungen in der EU bereits seit 2018 verboten. Das gilt für Geschäfte, Restaurants, Onlineshops, Reiseportale und Taxis gleichermaßen.
Hintergrund ist die EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die in Österreich durch das Zahlungsdienstegesetz umgesetzt wurde. Händler dürfen demnach die Kosten für Kartenterminals und Transaktionsgebühren nicht an die Kunden weitergeben.
Viele Geschäftsinhaber argumentieren, dass ihnen bei Kartenzahlung weniger Geld bleibt als bei Barzahlung. Tatsächlich fallen je nach Karte und Anbieter Gebühren von 0,2 bis über 2 Prozent des Umsatzes an. Gerade kleine Betriebe spüren das deutlich.
Allerdings ist auch Bargeld für Händler nicht kostenlos. Münzrollen kosten oft mehr als ihren Nennwert, und das tägliche Zählen und Einzahlen bei der Bank kostet Zeit und damit ebenfalls Geld.
Wer als Kunde einen Aufschlag für Kartenzahlung bemerkt, kann diesen getrost ablehnen. Die Gebühr an Kunden weiterzugeben, ist schlicht nicht erlaubt – egal ob im Geschäft, im Restaurant oder im Onlineshop.