Im Landesgericht Korneuburg stand am Dienstag, dem 21. Oktober, ein 25-Jähriger wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vor Gericht. Der Vorfall soll sich am 3. August in Spillern, Korneuburg, nach dem Bundesligaspiel (Rapid gegen Blau-Weiß Linz) in einem ÖBB-Schnellzug ereignet haben. Das mutmaßliche Opfer: ein 15-jähriges Mädchen.
Schon zu Beginn des Prozesses setzte der Einzelrichter, den Ton. Mit Blick auf das Outfit des Angeklagten meinte er: "Schön grün", und fügte laut "Krone" an, man müsse nicht unbedingt im Hoodie vor Gericht erscheinen.
Zur Tat schildert die Anklage eine klare Abfolge: Der 25-Jährige habe "zunächst ihre Oberschenkel gestreichelt und mit seiner Hand zwischen ihre Beine gegriffen, dann auch ihr Shirt hinunter gezogen". Schließlich sei der Angeklagte mit seiner Hand unter die Unterhose des jungen Mädchens gefahren.
Der Vorfall soll am 3. August gegen 22 Uhr vergleichsweise unspektakulär begonnen haben. Der 25-Jährige soll sich nach dem Fußballspiel im Schnellzug zum Mädchen gesetzt und sich mit ihm unterhalten haben. Dabei tauschten die beiden sogar Snapchat-Kontaktdaten aus. Mit der Zeit wurde der Mann aber aufdringlich, küsste die 15-Jährige und entblößte ihre Brust.
In ihrer Aussage beschrieb die 15-Jährige große Angst und eine Art Erstarrung, sie habe sich "nicht mehr bewegen" können. Zudem soll der Mann versucht haben, sie aus dem Zug zu ziehen – sie habe sich jedoch im Zug festgehalten.
Der Angeklagte bestritt die Tat am Dienstag und bekannte sich nicht schuldig. Seine Verteidigung führte einen Mischkonsum aus Alkohol und Grippemedikamenten an. Der Mann habe wegen einer Erkältung Medikamente genommen, beim Match aber dennoch 15 bis 20 Bier getrunken. Der Alkohol habe aufgrund der Medikamente "schneller gewirkt", der Angeklagte spricht laut "Kronen Zeitung" von einem Filmriss. An den Zugabschnitt könne er sich nicht erinnern.
Eine im Prozess gezeigte Überwachungskamera-Aufnahme aus dem Waggon stellte diese Darstellung in Frage. Richter Neumar hielt fest, der Mann wirke auf dem Video kontrolliert, tippe am Handy, müsse sich nicht festhalten und bewege sich zielgerichtet. Mehrere der geschilderten Handlungen seien zu erkennen; der angebliche Versuch, das Mädchen aus dem Zug zu zerren, sei auf dem Material hingegen nicht ersichtlich.
Im Schlussplädoyer erklärte die Staatsanwältin, der Angeklagte zeige weder Schuldeinsicht noch Reue. Das Gericht verhängte vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 4.800 Euro. Der Jugendlichen wurden für das ihr angetane Leid 300 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; es gilt deshalb die Unschuldsvermutung.