Der Rat der Europäischen Union (das sind die Fachminister der 27 Mitgliedsländer) hat am Dienstag das modernisierte Handelsabkommen mit Mexiko endgültig genehmigt. Damit ist das interne EU-Verfahren abgeschlossen. Das Abkommen war bereits im Mai beim EU-Mexiko-Gipfel unterzeichnet und Anfang Juli vom Europaparlament gebilligt worden.
Das neue Abkommen soll den Handel zwischen der EU und Mexiko deutlich erleichtern. Die meisten noch bestehenden Zölle werden abgeschafft. Gleichzeitig erhalten Unternehmen besseren Zugang zu Dienstleistungen, Investitionen und öffentlichen Aufträgen. Auch Handelshemmnisse sollen weiter abgebaut werden.
Besonders profitieren sollen europäische Exporteure. Laut EU sind mehr als 45.000 Unternehmen betroffen, der Großteil davon kleine und mittlere Betriebe. Darüber hinaus stärkt das Abkommen den Schutz europäischer Herkunftsbezeichnungen und erweitert die Zusammenarbeit bei Digitalhandel, geistigem Eigentum, Zollfragen und kritischen Rohstoffen.
Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss Mexiko seine innerstaatlichen Verfahren abschließen. Das wird laut EU wohl nach dem Sommer der Fall sein. Danach tritt das Handelsabkommen am ersten Tag des zweiten Monats nach dem gegenseitigen Abschluss der Verfahren in Kraft. Unternehmen erhalten anschließend noch zwei Monate Zeit, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten.
Bereits heute ist Mexiko der zweitgrößte Handelspartner der EU in Lateinamerika. Der Warenhandel erreichte 2025 ein Volumen von knapp 87 Milliarden Euro. Im Dienstleistungsbereich wurden zuletzt mehr als 29 Milliarden Euro umgesetzt.