Das Europaparlament hat jüngst in Straßburg neue gesetzliche Rechte für Fluggäste verabschiedet. Mit einer überwältigenden Mehrheit von 646 zu 12 Stimmen, bei drei Enthaltungen, stimmten die Abgeordneten für die Reform. Am 13. Juli hat die umfassende Überarbeitung der Fluggastrechte mit dem Beschluss im EU-Rat auch die letzte gesetzliche Hürde genommen. Heißt – sie tritt im kommenden Jahr fix in Kraft.
Besonders erfreulich für Familien: Eltern dürfen künftig ohne Zusatzkosten Sitzplätze neben ihren minderjährigen Kindern reservieren. Wer digital eincheckt, hat außerdem Anspruch auf ein kostenloses gedrucktes Ticket.
Die bestehenden Entschädigungsregeln bei Verspätungen bleiben erhalten, wie die AFP berichtet. Ab drei Stunden Verspätung können Passagiere weiterhin eine pauschale Entschädigung beantragen - gestaffelt nach Entfernung: 250 Euro bei bis zu 1.500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometern und 600 Euro darüber hinaus.
Fluggesellschaften werden künftig verpflichtet, ihre Passagiere spätestens vier Tage nach Ankunft darüber zu informieren, wo sie Entschädigung beantragen können. Sie haben dann 30 Tage Zeit, um zu zahlen oder den Antrag begründet abzulehnen.
Die EU-Kommission und viele Mitgliedstaaten wollten ursprünglich die Entschädigungen kürzen - das Parlament setzte sich dagegen durch. Die Staaten hatten ihre Forderung aufgegeben, erst bei größeren Verspätungen Entschädigungen zu zahlen.
Wer künftig online nach Flügen sucht, bekommt standardmäßig den Preis inklusive Handgepäck angezeigt. Das soll den Preisvergleich für Verbraucher erleichtern. Airlines können aber weiterhin Tickets anbieten, bei denen für größeres Handgepäck extra gezahlt werden muss.
Wie es jetzt weitergeht? Nachdem am Montag, dem 13. Juli, auch der Rat der EU-Mitgliedstaaten die Reform formal abgesegnet hat, wird sie nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Danach haben Unternehmen ein Jahr und 20 Tage Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Heißt: Die Reform tritt im 2. Halbjahr 2027 in Kraft.