Wer in Online-Shops in Nicht-EU-Ländern Waren bestellt, zahlt jetzt teils massiv drauf. Mit 1. Juli 2026 fällt nämlich die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Bislang waren solche Kleinsendungen komplett zollfrei. Betroffen sind vor allem Fernost-Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress, aber teilweise auch Marktplätze wie Amazon (falls die Sendung aus einem Drittstaat kommt).
Der Rat der Europäischen Union hat die Regelung bereits im Februar 2026 gebilligt. Ab 1. Juli gilt nun endgültig: Für Waren mit einem Wert bis 150 Euro wird ein pauschaler Zoll von 3 Euro fällig – und zwar pro Warenart, nicht pro Paket.
Entscheidend ist die sogenannte Zollunterposition (HS-Code) der Artikel. Mehrere gleiche oder sehr ähnliche Produkte zählen dabei als eine Warenart und werden einmalig mit 3 Euro belegt. Unterschiedliche Produktarten im selben Paket werden hingegen jeweils einzeln verzollt.
Wichtig zu wissen: Maßgeblich ist nicht das Bestelldatum, sondern der Zeitpunkt der Einfuhr in die EU. Wer also schon vor dem 1. Juli bestellt hat, dessen Paket aber erst danach ankommt, zahlt trotzdem schon nach den neuen Regeln.
Wer also munter verschiedene Artikel in einer Bestellung mischt, kann schnell bei einem zweistelligen Betrag landen – aus ursprünglich "nur" 3 Euro werden bei fünf unterschiedlichen Warenarten satte 15 Euro.
In der Praxis bekommen die meisten Konsumenten vom Zoll selbst wenig mit. Verantwortlich für die korrekte Anmeldung und Abführung der Gebühr ist nämlich der sogenannte "Anmelder" – also die Plattform, der Händler oder der Paketdienstleister, nicht der Empfänger persönlich.
Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn keine der beteiligten Stellen die Anmeldung korrekt durchführt, kann der Zoll den Empfänger direkt kontaktieren. Dann bleibt das Paket so lange beim Zollamt liegen, bis die nötigen Unterlagen nachgereicht und die Gebühren bezahlt sind.
Hintergrund ist die schiere Masse an Billigpaketen und gefährlichem Ramsch, mit dem vor allem China-Plattformen Europa fluten: Allein 2025 wurden laut EU-Kommission rund 5,8 Milliarden Kleinsendungen mit geringem Warenwert in die EU importiert – umgerechnet fast 16 Millionen Pakete täglich. Der überwiegende Teil stammt von asiatischen Anbietern. Die EU will damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler schaffen, die für ihre Importe schon immer Zoll und Steuern zahlen mussten.
Die Regelung ist vorerst bis 1. Juli 2028 befristet. Danach soll eine umfassendere Zollreform greifen, bei der die 150-Euro-Grenze endgültig wegfällt und Abgaben exakt nach Warenkategorie berechnet werden.