Schon ab 1. Juli

Aus für Temu-Schnäppchen – Zoll-Hammer trifft Millionen

Mit 1. Juli ändert sich für Millionen in Österreich das Online-Shopping. Was bisher gratis war, kostet jetzt extra – und zwar mehr, als viele glauben.
Team Wirtschaft
29.06.2026, 12:08
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Wer in Online-Shops in Nicht-EU-Ländern Waren bestellt, zahlt jetzt teils massiv drauf. Mit 1. Juli 2026 fällt nämlich die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Bislang waren solche Kleinsendungen komplett zollfrei. Betroffen sind vor allem Fernost-Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress, aber teilweise auch Marktplätze wie Amazon (falls die Sendung aus einem Drittstaat kommt).

So funktioniert der neue Zoll

Der Rat der Europäischen Union hat die Regelung bereits im Februar 2026 gebilligt. Ab 1. Juli gilt nun endgültig: Für Waren mit einem Wert bis 150 Euro wird ein pauschaler Zoll von 3 Euro fällig – und zwar pro Warenart, nicht pro Paket.

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Entscheidend ist die sogenannte Zollunterposition (HS-Code) der Artikel. Mehrere gleiche oder sehr ähnliche Produkte zählen dabei als eine Warenart und werden einmalig mit 3 Euro belegt. Unterschiedliche Produktarten im selben Paket werden hingegen jeweils einzeln verzollt.

Wichtig zu wissen: Maßgeblich ist nicht das Bestelldatum, sondern der Zeitpunkt der Einfuhr in die EU. Wer also schon vor dem 1. Juli bestellt hat, dessen Paket aber erst danach ankommt, zahlt trotzdem schon nach den neuen Regeln.

Drei Rechenbeispiele zum Verständnis:

  • Beispiel 1: Du bestellst drei identische T-Shirts in unterschiedlichen Größen. Da es sich um dieselbe Warenart handelt, fällt nur einmal 3 Euro Zoll an.
  • Beispiel 2: Du bestellst eine Handyhülle, ein Ladekabel und ein Schmuckstück in einem Paket. Das sind drei unterschiedliche Warenarten – damit werden 3 x 3 Euro, also 9 Euro Zoll fällig.
  • Beispiel 3: Ein Paket enthält ein Paar Skistiefel und zwei Paar Hausschuhe. Auch hier greifen zwei unterschiedliche Zolltarif-Positionen, macht in Summe 6 Euro Zoll.

Wer also munter verschiedene Artikel in einer Bestellung mischt, kann schnell bei einem zweistelligen Betrag landen – aus ursprünglich "nur" 3 Euro werden bei fünf unterschiedlichen Warenarten satte 15 Euro.

Wann wird der Zoll bezahlt?

In der Praxis bekommen die meisten Konsumenten vom Zoll selbst wenig mit. Verantwortlich für die korrekte Anmeldung und Abführung der Gebühr ist nämlich der sogenannte "Anmelder" – also die Plattform, der Händler oder der Paketdienstleister, nicht der Empfänger persönlich.

Zwei Varianten sind in der Praxis üblich:

  • Schon beim Bestellvorgang: Viele große Plattformen wie Temu oder Shein sind im IOSS-System (Import-One-Stop-Shop) registriert. Sie ziehen die Abgaben direkt beim Checkout ein, gemeinsam mit dem Warenpreis. In diesem Fall merkt man vom Zoll nichts mehr bei der Zustellung – das Paket kommt ohne weiteres Zutun an.
  • Bei der Zustellung: Ist der Händler nicht im IOSS-System registriert, übernimmt oft der Paketdienst (Post, DHL, UPS) die Zollanmeldung und kassiert Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und die eigene Servicepauschale erst beim Zustellversuch oder bei Abholung.

Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn keine der beteiligten Stellen die Anmeldung korrekt durchführt, kann der Zoll den Empfänger direkt kontaktieren. Dann bleibt das Paket so lange beim Zollamt liegen, bis die nötigen Unterlagen nachgereicht und die Gebühren bezahlt sind.

Das kommt noch zusätzlich dazu

Der Pauschalzoll ist nicht die einzige mögliche Kostenstelle:

  • Einfuhrumsatzsteuer: Wie bisher schon werden 20 Prozent oder ermäßigt 10 Prozent auf den Warenwert plus Zoll berechnet.
  • Servicepauschale der Paketdienste: Wer die Zollabwicklung übernimmt, verrechnet dafür meist eine eigene Gebühr – bei manchen Anbietern liegt diese bei einigen Euro pro Paket.
  • Ab November 2026: Eine zusätzliche, EU-weite Bearbeitungsgebühr ist bereits angekündigt, über die Höhe wird noch verhandelt. Dem Vernehmen nach dürften es um die 2 Euro sein.
  • Österreichische Paketsteuer ab Oktober 2026: Zusätzlich zu EU-Zoll und EU-"Handling Fee" plant die Bundesregierung eine nationale Paketsteuer von 2 Euro netto pro zugestelltem Paket – inklusive Umsatzsteuer sind es 2,40 Euro. Sie betrifft Versandhändler mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz in Österreich – darunter fallen einmal mehr auch Plattformen wie Amazon, Temu oder Shein. Sie ist Teil eines größeren Budgetbegleitgesetzes und soll die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel mitfinanzieren. Der Entwurf sorgt aktuell für Widerstand quer durch Wirtschaft und Politik, eine endgültige Beschlussfassung steht noch aus.

Warum die EU das macht

Hintergrund ist die schiere Masse an Billigpaketen und gefährlichem Ramsch, mit dem vor allem China-Plattformen Europa fluten: Allein 2025 wurden laut EU-Kommission rund 5,8 Milliarden Kleinsendungen mit geringem Warenwert in die EU importiert – umgerechnet fast 16 Millionen Pakete täglich. Der überwiegende Teil stammt von asiatischen Anbietern. Die EU will damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler schaffen, die für ihre Importe schon immer Zoll und Steuern zahlen mussten.

Die Regelung ist vorerst bis 1. Juli 2028 befristet. Danach soll eine umfassendere Zollreform greifen, bei der die 150-Euro-Grenze endgültig wegfällt und Abgaben exakt nach Warenkategorie berechnet werden.

{title && {title} } tmw, {title && {title} } Akt. 29.06.2026, 12:22, 29.06.2026, 12:08
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