Kurz vor Neujahr kam es im oberösterreichischen Pettenbach zu einer Tragödie, denn der Border Collie "Cooper" wurde von einem 84-jährigen Jäger erschossen. Trotz Warn-Brustgeschirr in Neonfarbe will der Waidmann den Hund mit einem Fuchs verwechselt haben.
Nicht nur Tierschützer sind über diese "Verwechslung" entsetzt, denn immerhin war der Hund auch nur ein paar Meter vor seinem Halter bei Tageslicht auf einem Forstweg unterwegs. Tierschutz Austria fordert strenge Konsequenzen und mit einem Rechtsgutachten endlich ein Verbot von Haustierabschüssen.
„Wenn ein gut gekennzeichneter Familienhund bei Tageslicht in unmittelbarer Nähe seines Halters mit einem Fuchs verwechselt wird, müssen wohl auch Menschen um ihr Leben fürchten. So oder so muss Coopers Tod Konsequenzen haben“Michaela LehnerLeiterin der Stabstelle Recht, Tierschutz Austria
Ein aktuelles Rechtsgutachten von Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner (2025) belegt: Der Abschuss von Haustieren ist verfassungswidrig, da er unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Eigentum eingreift und beruht auf jahrhundertealten Normen, die mit dem heutigen Mensch-Tier-Verhältnis nicht mehr vereinbar sind.
Das Gutachten zeigt: Die derzeit geltenden Abschussregelungen stammen aus einer Zeit, in der herrenlose Hunde als Bedrohung galten. Heute hingegen sind Haustiere fester Bestandteil von Familien. Ihre Tötung stellt einen Eingriff in das Eigentumsrecht, in familiäre Bindungen und in den Tierschutz dar. Auch dass Jagdhunde ausgenommen sind, ist, laut Wagner, eine rechtlich schwer haltbare Ungleichbehandlung.
Traurig, aber wahr: Auf rund 98 Prozent der Staatsfläche Österreichs dürfen "Haustierabschüsse" in Jagdgebieten stattfinden. Unterschiedliche Regelungen veranschaulichen aber auch hier die absurde Willkür der Bundesländer:
In Niederösterreich ist der Abschuss unter bestimmten Bedingungen sogar verpflichtend. In Oberösterreich und Tirol dürfen Haustiere dezidiert auch nach Fang in Lebendfallen erschossen werden. In der Steiermark hängt der Abschuss vom Kalender ab: Im Frühling und Sommer reicht "Wild jagend" im Freilauf, von 15. September bis 15. März braucht es eine "konkrete Gefährdung". Wer dies allerdings im Nachhinein kontrollieren kann, weiß niemand.
Die verschiedenen Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer erlauben Jäger also die Tötung von Hunden, die außerhalb des Einwirkungsbereiches ihres Halters oder wildernd angetroffen werden. Bei Cooper traf allerdings keine der beiden Varianten zu.
„Seitens der Jagdgesetze wird diese Abschusslegitimation von Hunden und Katzen mit dem Schutz von jagdbaren Wildtieren, dem sogenannte „Jagdschutz", begründet. Jagdbare Wildtiere sollen dadurch den Jägern zum Abschuss vorbehalten bleiben“
"Tierhalter bekommen auch keine finanzielle Entschädigung für ihren Verlust. Dabei ist ohnehin klar: Geld ersetzt kein Familienmitglied. Der Schmerz der Familien über den Verlust und unnötigen Tod ihrer geliebten Haustiere ist unerträglich."
Tierschutz Austria fordert von der Bundesregierung und den Ländern eine umfassende Reform:
- Ein österreichweites, explizites Verbot des Haustierabschusses;
- Psychologische Eignungstests auch für Jäger;
- Sofortiger Jagdkartenentzug bei Tierschutzverstößen;
Das vollständige Rechtsgutachten kannst du HIER nachlesen!
Auch die 2025 beschlossene Waffengesetz-Novelle greift laut Tierschutz Austria zu kurz: "Obwohl die Novelle als Reaktion auf den schrecklichen Terroranschlag in Graz präsentiert wurde, um die Bevölkerung zu schützen, bleiben Jäger bevorzugt: Während andere Waffenbesitzer psychologische Gutachten benötigen, gilt das für Inhaber von Jagdkarten nicht und macht die Jagd zu einem gefährlichen Schlupfloch", kritisiert Lehner.