Schnäppchenjäger beim Online-Shopping müssen sich auf spürbare Mehrkosten einstellen. Mit 1. November 2026 führt die Europäische Union eine neue, EU-weite Bearbeitungsgebühr („Union Handling Fee“) auf Warensendungen aus Drittstaaten ein. Betroffen sind vor allem Direktbestellungen bei asiatischen Billig-Marktplätzen wie Temu, Shein oder AliExpress.
Die neue Pauschale beträgt 2 Euro pro im Paket enthaltener Produktgruppe. Sie ergänzt die seit 1. Juli 2026 geltende Zollabgabe von 3 Euro für Kleinsendungen unter 150 Euro Wert. Damit verschärft Brüssel den Kampf gegen die Flut an Billigimporten von Fernost-Plattformen.
Die Berechnung folgt dabei laut Finanzministerium dem Prinzip des seit 1. Juli geltenden Pauschalzolls: Entscheidend ist nicht das Paket als Ganzes, sondern die jeweilige Zolltarif- bzw. Warennummer der bestellten Artikel.
Kaufen Kunden mehrere Stücke derselben Warenkategorie, also etwa fünf T-Shirts, fällt die Gebühr nur einmalig an. Enthält die Sendung jedoch Artikel aus unterschiedlichen Produktgruppen, wird die Abgabe für jede einzelne davon fällig. In Kombination mit dem 3-Euro-Pauschalzoll kann es damit richtig teuer werden.
Zwei Beispiele: Eine Bestellung über vier Handyhüllen (gleiche Zolltarifnummer) wird pauschal mit einmalig 3 Euro Zoll sowie einmalig mit 2 Euro Bearbeitungsgebühr belegt. Unterm Strich fallen somit 5 Euro an EU-Abgaben an. Hinzu kommt gegebenenfalls noch die österreichische Paketsteuer in Höhe von 2,40 Euro. Macht 7,40 Euro.
Bestellt man bei einem Händler außerhalb der EU ein T-Shirt, ein Ladekabel und eine Sonnenbrille, liegen drei unterschiedliche Tarifkategorien vor. Hier werden pro Gruppe jeweils drei Euro plus je zwei Euro Handling Fee fällig – macht unterm Strich 15 Euro. Fällt der Händler auch noch unter die Vorgaben für die Österreich-Paketabgabe, sind es 17,40 Euro.
Hintergrund der Verschärfung ist das enorme Volumen an Ramsch aus China: Allein im Jahr 2025 erreichten rund 5,9 Milliarden zollfreie Kleinpakete den EU-Raum – ein Zuwachs von 26 Prozent innerhalb eines Jahres. Nach Schätzungen der EU-Kommission waren 65 Prozent dieser Sendungen falsch deklariert oder unterwertig angegeben, um Abgaben zu umgehen. Gut 60 Prozent entsprachen zudem nicht den Sicherheitsstandards der EU.
Man erlebe die größte Reform des europäischen Zollrechts seit 1968, betonte jüngst der Chefverhandler des EU-Parlaments, Dirk Gotink. Chinesische Online-Plattformen würden die Zollbehörden mit einem regelrechten Tsunami an Produkten überschwemmen, die europäische Standards unterlaufen oder Gebühren umgehen. Zitat: "Wir beenden das hochgradig schädliche Geschäftsmodell billiger, rechtswidriger und gefährlicher Importe aus China zugunsten eines Handels, der auf unseren Standards und fairem Wettbewerb beruht."
Formell richtet sich die Handling Fee an die Plattformen bzw. Verkäufer, die für die zollrechtliche Abwicklung zuständig sind. Endverbraucher müssen sich in der Regel nicht auf nachträgliche Rechnungen an der Haustür einstellen. Allerdings gehen Handelsexperten davon aus, dass die Anbieter die Gebühren direkt in den Checkout-Preis einrechnen oder die Mindestbestellwerte für den Gratisversand anheben.