Wer im Supermarkt zur Milch greift, bekommt ab sofort mehr Informationen auf der Verpackung. Die neue Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV) tritt in Deutschland im Juni 2026 in Kraft und definiert Begriffe wie "pasteurisiert" oder "frisch" künftig eindeutig.
Die Verordnung soll Verbrauchern helfen, die Inhaltsstoffe und Produktionsverfahren von Milch besser zu verstehen. Gerade für Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten ist das bedeutsam.
Wie "Chip" unter Berufung auf das Nachhaltigkeitsmagazin Utopia berichtet, müssen Hersteller künftig offenlegen, ob Milch von anderen Tieren als Kühen – etwa Ziegen oder Schafen – enthalten ist. Auch pflanzliche Stoffe, extra zugeführte Vitamine und Mineralstoffe müssen angegeben werden.
Bislang konnte Milch auch mit vergleichsweise hohen Laktosewerten als "laktosefrei" verkauft werden. Damit ist jetzt Schluss: Laut der neuen Verordnung muss laktosefreie Milch weniger als 0,1 Gramm Laktose auf 100 Milliliter enthalten.
Für laktoseintolerante Personen ist das eine große Erleichterung, da sie sich nun auf die Kennzeichnung verlassen können.
Auch das Gütesiegel "frisch" unterliegt strengeren Auflagen: Nur Milch, die auf bestimmte Art hergestellt wurde und nur begrenzt haltbar ist, darf als frisch gelten. Eine zu starke Wärmebehandlung ist ein Ausschlusskriterium.
Zusätzlich darf die Mindesthaltbarkeit bei ungeöffneter Packung und 8 Grad Lagertemperatur nicht länger als drei Wochen betragen. So sollen Mogelpackungen und irreführende Werbung verhindert werden.