Wurstmaschine als Auslöser

Neue Vorwürfe! Brisante Wende in Marktamt-Affäre

Die Affäre rund um das Wiener Marktamt weitet sich aus! Neue Vorwürfe betreffen nun mögliche gefälschte Unterlagen. Die Hintergründe.
André Wilding
30.07.2026, 10:22
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Die Causa rund um das Wiener Marktamt bekommt eine neue Brisanz. Nachdem bereits Vorwürfe wegen Rassismus, Sexismus und Mobbings zum Rücktritt des damaligen Leiters Andreas Kutheil und seines Stellvertreters Alexander Hengl geführt hatten, steht nun erstmals ein strafrechtlich relevanter Verdacht im Raum – das berichtet am Donnerstag "Die Presse".

Im Mittelpunkt der neuen Vorwürfe steht eine historische Wurstschneidemaschine, die laut Prüfbericht des Wiener Stadtrechnungshofes 2024 um 25.080 Euro für das Marktamtsmuseum angeschafft wurde. Das Museum umfasst 160 Quadratmeter und zeigt mehr als 2.400 Exponate zur Geschichte der Wiener Märkte.

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Vorwurf: Besucherlisten nachträglich erstellt

Wie Mitarbeiter des Marktamts berichten, soll der teure Ankauf gegenüber dem Stadtrechnungshof mit hohen Besucherzahlen des Museums begründet worden sein. "Es gab keine Besucherzahlen, die waren erfunden", schildert ein Mitarbeiter gegenüber der Tageszeitung.

Nach Aussagen aus der Abteilung seien Besucher aber nie gezählt worden. Deshalb sollen Beschäftigte angewiesen worden sein, nachträglich Strichlisten anzulegen.

"Deshalb hat er mehrere Mitarbeiter angewiesen, nachträglich Strichlisten anzufertigen, um vorzutäuschen, dass es eine Besucherzählung gegeben hat, die diesen teuren Ankauf rechtfertigt", wird der Mitarbeiter in der "Presse" zitiert.

Ein weiterer Mitarbeiter erhebt in der Tageszeitung ebenfalls schwere Vorwürfe: "Ich war einer der Mitarbeiter, die angewiesen worden sind, nachträglich falsche Strichlisten zu erstellen. Er hat aber auch selbst die Listen nachträglich angefertigt."

Jurist sieht mögliche Urkundenfälschung

Sollten die Vorwürfe zutreffen und die Listen tatsächlich dem Stadtrechnungshof übermittelt worden sein, könnte das strafrechtliche Folgen haben.

"Es herrscht eine klare Rechtslage nach Paragraf 223 Strafgesetzbuch - das wäre Urkundenfälschung", erklärt der Rechtswissenschaftler Bernd-Christian Funk im Gespräch mit der "Presse".

Er verweist darauf, dass nicht nur klassische Dokumente als Urkunden gelten. "Eine Urkunde ist nicht daran gebunden, dass offiziell 'Urkunde' darauf steht und sie einen Stempel hat", heißt es in dem Bericht weiter. Als Urkunde gelte vielmehr "alles, was verschriftlicht wird", unabhängig von der Form.

Rechnungshof äußerte bereits Kritik

Der Wiener Stadtrechnungshof hatte den Ankauf der historischen Berkel-Schwungrad-Aufschnittmaschine bereits in seinem Prüfbericht hinterfragt. Darin wird festgehalten, dass die Anschaffung unter anderem mit Hygieneschulungen sowie der Attraktivität für Besucher begründet worden sei, schreibt "Die Presse".

Die Prüfer kamen jedoch zum Schluss: "Der StRH Wien erkannte jedoch ein Verbesserungspotenzial in der sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Umsetzung."

Auch die Begründung, eine historische Maschine für die Ausbildung von Marktamtsmitarbeitern anzuschaffen, überzeugte den Rechnungshof nicht. Für Schulungszwecke wäre nach Ansicht der Prüfer eine moderne Maschine sinnvoller.

Interne Ermittlungen laufen

Die Magistratsdirektion der Stadt Wien verweist gegenüber der "Presse" auf laufende Untersuchungen der Internen Revision:

"Die Anfrage betrifft u. a. die aktuellen Erhebungen, die durch die Interne Revision der Magistratsdirektion der Stadt Wien durchgeführt werden. Wie bereits mehrfach darauf hingewiesen, wird zu laufenden Erhebungen keine Information gegeben. Wie lange die Erhebungen noch Zeit in Anspruch nehmen werden, kann nicht gesagt werden."

Eine Stellungnahme des ehemaligen Marktamts-Vizeleiters Alexander Hengl lag dazu zunächst nicht vor.

{title && {title} } wil, {title && {title} } 30.07.2026, 10:22