Für viele Kreditnehmer gibt es jetzt Geld zurück. Die Arbeiterkammer hat sich mit der Erste Bank und zahlreichen Sparkassen auf eine Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren geeinigt. Betroffene können ihre Ansprüche ab sofort direkt bei ihrer Bank anmelden.
Erfasst sind Konsum- und Wohnkredite, bei denen beim Abschluss eine Kreditbearbeitungsgebühr verrechnet wurde. Dazu zählen auch Zwischenfinanzierungen wie Baugirokonten sowie Darlehen der s Bausparkasse, bei denen üblicherweise eine Darlehensbereitstellungsgebühr angefallen ist.
Die getroffene Einigung reicht dabei besonders weit zurück: Gebühren können für die vergangenen 30 Jahre zurückgefordert werden – unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder längst vollständig zurückbezahlt wurde.
Voraussetzung ist, dass mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr bezahlt wurden. Bei Konsumkrediten werden 90 Prozent dieser Gebühr refundiert. Bei Wohnkrediten bekommen Betroffene je nach Höhe der ursprünglich bezahlten Gebühr zwischen 35 und 80 Prozent zurück.
Wurde der Kredit über einen Kreditvermittler abgeschlossen, beträgt die Rückzahlung je nach Fall zwischen 225 und 750 Euro.
Mit der Rückerstattung sind auch Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitsprüfung, Liegenschaftsbewertung sowie Grundbuchsunterlagen abgegolten. Kosten für grundbuchsfähige Löschungsquittungen müssen hingegen separat beantragt werden.
Wer seinen Kredit bereits vor dem 1. Jänner 2019 vollständig zurückbezahlt hat, muss den jeweiligen Kreditvertrag vorlegen. Ist dieser nicht mehr vorhanden, kann jedoch bei der Bank kostenlos eine Kopie angefordert werden.
Die Anmeldung erfolgt über ein Onlineformular bei der jeweiligen Bank. Für Erste Bank und Sparkassen gibt es einen gemeinsamen Zugang, über den Kunden zur teilnehmenden Sparkasse weitergeleitet werden.
An der Einigung beteiligen sich laut AK 29 Sparkassen aus allen Bundesländern sowie die s Bausparkasse.
Zeit bleibt bis zum 31. Juli 2027. Bis dahin müssen Betroffene ihre Rückzahlungsansprüche anmelden.
"Der Vergleich zeigt, dass konstruktive Einigungen möglich sind und Kreditnehmer davon unmittelbar profitieren", sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer.
Wer in den vergangenen Jahrzehnten einen Konsum- oder Wohnkredit bei der Erste Bank, einer teilnehmenden Sparkasse oder der s Bausparkasse abgeschlossen hat, sollte alte Verträge jetzt noch einmal heraussuchen. Je nach Kredit kann es um mehrere Hundert Euro gehen.