Dritter Mann im Visier

Österreicherin stirbt bei Missbrauch – brisante Wende

Im Fall der in Marchtrenk gestorbenen Frau gibt es neue Ermittlungen! Ein dritter Mann hätte am Tatabend dabei sein sollen – er erschien aber nicht.
André Wilding
10.09.2026, 12:38
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Die Ermittlungen rund um den Tod einer Frau in Marchtrenk weiten sich aus! Neben den beiden bereits in Untersuchungshaft sitzenden 51-Jährigen spielt nun ein dritter Mann eine Rolle. Das erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels gegenüber der APA. Er hätte nach Angaben der Staatsanwaltschaft am Tatabend dabei sein sollen, kam allerdings nicht zum Tatort.

Ob darüber hinaus noch gegen weitere Personen ermittelt wird, lassen die Behörden offen. Es bestehe der Verdacht, dass es womöglich weitere Tathandlungen mit weiteren Verdächtigen gegeben haben könnte. Dabei könnte laut Staatsanwaltschaft auch Geld eine Rolle gespielt haben. Hinweise darauf dürften sich aus Chats ergeben.

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Für die beiden Männer in Untersuchungshaft wurden inzwischen psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben.

Ex-Frau berichtete von Misshandlungen

Zuletzt wurden auch Vorwürfe aus einer früheren Beziehung des Hauptverdächtigen bekannt. Seine Ex-Frau berichtete von schweren Misshandlungen.

Der 51-Jährige sei zwar unbescholten, den Behörden jedoch "den Strafverfolgungsbehörden bekannt" gewesen, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels.

Weitere Angaben machte die Staatsanwaltschaft dazu nicht. Offen blieb auch, ob die Ex-Frau bereits vernommen wurde oder noch befragt werden soll. Ebenso äußerten sich die Ermittler nicht dazu, ob die Tochter des Hauptverdächtigen und der Verstorbenen Gewalt oder Missbrauch erlebt haben könnte.

Frau konnte nicht mehr gerettet werden

Das Opfer war am 26. Juni mit stark blutenden Verletzungen im Wohnhaus in Marchtrenk im Bezirk Wels-Land gefunden worden. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät. Nach ihrem Tod wurde wegen der festgestellten Verletzungen eine Obduktion angeordnet.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen sollen der Ehemann und der zweite 51-jährige Verdächtige gemeinsam sexuelle Handlungen an der zu diesem Zeitpunkt "schwerst alkoholisierten und daher wehrlosen" Frau vorgenommen haben.

Beide Männer sitzen in Untersuchungshaft. Jene Handlungen, die letztlich zum Tod der Frau geführt haben sollen, werden laut Staatsanwaltschaft allerdings dem Ehemann zugeschrieben. Der zweite Verdächtige könne damit nicht in Verbindung gebracht werden.

Zweiter Verdächtiger geständig

Der zweite Mann ist laut Staatsanwaltschaft geständig und reuig. Gegen ihn wird in zwei Fällen wegen Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person ermittelt, in einem davon wegen einer für das Opfer besonders erniedrigenden Tatbegehung. Dafür sieht das Gesetz einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren vor.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555

Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

Rat auf Draht: 147

Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

Polizei-Notruf: 133

Hier weiterlesen: Expertin gibt konkrete Tipps: Kontrolle, Eifersucht - wann der Alarm schrillen sollte  >

Der Ehemann schweigt bisher zu den Vorwürfen. Gegen ihn wird wegen Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person mit Todesfolge ermittelt. Dafür drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Ob es letztlich zu einer Mordanklage kommen könnte, ist derzeit offen. Entscheidend dürfte dabei sein, ob dem Mann zumindest bedingter Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Sporrer will Sexualstrafrecht verschärfen

Unterdessen kündigte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eine Verschärfung des Sexualstrafrechts an. Noch im September soll eine Arbeitsgruppe mit der Evaluierung und Weiterentwicklung beginnen.

Dabei soll unter anderem geklärt werden, ob bei Missbrauchsdarstellungen gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Auch die Strafbestimmungen für Deepfakes sollen neu geregelt werden. "Das werden wir jetzt in Angriff nehmen", sagte Sporrer.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

wil,10.09.2026, 12:38