Wer Geld hat, kommt früher unters Messer! Was im österreichischen Gesundheitssystem eigentlich nicht passieren dürfte, ist laut einer neuen Studie – im gegenständlichen Fall in Oberösterreich – offenbar gängige Praxis.
Patienten wird demnach angeboten, ihre Wartezeit auf eine OP durch den Besuch einer Privatordination oder private Zuzahlungen zu verkürzen. Dabei geht es um bis zu 8.600 Euro!
Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) spricht von einer bedenklichen Entwicklung und fordert ein sofortiges Ende solcher Vorreihungen. Denn grundsätzlich sollte die medizinische Notwendigkeit entscheiden – und nicht das Geldbörsel.
Ausgangspunkt war ein Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich an das Institut für Höhere Studien (IHS), den Ursachen für die langen OP-Wartezeiten und möglichen Bevorzugungen auf den Grund zu gehen. Zwischen September 2025 und Jänner 2026 wurden dafür 810 Personen befragt, die innerhalb der vergangenen 3 Jahre in einem öffentlichen Krankenhaus oder Ordensspital operiert worden waren.
Die Ergebnisse haben es in sich: 13,1 Prozent der Befragten wurde angeboten, ihre OP-Wartezeit durch einen Besuch in einer Privatordination zu verkürzen. 6,1 Prozent nahmen dieses Angebot tatsächlich an. Weitere 4,8 Prozent lehnten ab, weil ihnen das zu teuer war oder sie eine solche Bevorzugung grundsätzlich nicht wollten.
Noch schlimmer: 9,1 Prozent der Befragten erhielten laut Studie das Angebot, gegen eine private Zuzahlung schneller operiert zu werden. 2,8 Prozent gingen darauf ein, 5,2 Prozent lehnten ab. Die verlangten bzw. geleisteten zusätzlichen Zahlungen bewegten sich dabei in der Größenordnung zwischen 200 und 8.600 Euro.
Wie stark sich private Zugangswege auf die Wartezeit auswirken können, zeigen die weiteren Ergebnisse der Untersuchung. Personen, die mehrere private Zugangswege nutzten, warteten im Mittel lediglich 7,5 Wochen auf ihre geplante Operation. Bei Patienten, die ausschließlich eine private Krankenzusatzversicherung nutzten, waren es 8 Wochen.
Wer eine private Zuzahlung leistete, wartete 12,5 Wochen. Bei Patienten, die einen privaten Kontakt nutzten, waren es 17,5 Wochen.
Ganz anders sah es bei jenen aus, die keine privaten Zugangswege nutzten, um früher operiert zu werden: Sie mussten im Median 20 Wochen warten.
Damit war die Wartezeit in dieser Gruppe mehr als doppelt so lang wie bei Patienten, die mehrere private Zugangswege in Anspruch nahmen.
Doch nicht nur private Zahlungen und Kontakte stehen laut der Untersuchung mit den OP-Wartezeiten in Zusammenhang. Auch Bildung und Einkommen haben einen Einfluss.
Patienten mit einem Abschluss einer Berufsbildenden Mittleren Schule, Matura oder einer höheren Ausbildung warteten im Median 16 Wochen auf ihre Operation. Bei Personen mit Pflichtschul- oder Lehrabschluss waren es hingegen 25 Wochen.
Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Einkommen. Befragte mit einem verfügbaren monatlichen Haushaltseinkommen von mehr als 2.100 Euro warteten im Median 18,5 Wochen. Bei Personen mit geringerem Einkommen waren es hingegen 24 Wochen.
Wie lange Patienten auf eine Operation warten müssen, hängt zudem stark davon ab, in welchem Krankenhaus sie behandelt werden. Das zeigt sich besonders deutlich bei Hüftoperationen, bei denen ein künstliches Gelenk eingesetzt wird.
In Vorarlberg liegen die Wartezeiten in öffentlichen Krankenanstalten zwischen 24 und 27 Wochen, in Kärnten zwischen 17 und 22 Wochen und in Tirol zwischen 19 und 28 Wochen. Die Unterschiede innerhalb dieser Bundesländer sind damit vergleichsweise gering. In der Bundeshauptstadt Wien reichen die Wartezeiten von 2 bis 34 Wochen. Hier schwanken die Wartezeiten zwischen zwei und 34 Wochen.
Extrem groß sind die Unterschiede in Oberösterreich. Während Patienten im Salzkammergut Klinikum Bad Ischl und im Klinikum Schärding rund 25 Wochen auf eine Hüftoperation warten müssen, sind es im Salzkammergut Klinikum Gmunden bis zu 80 Wochen!
Was ebenfalls erhoben wurde: Vorreihungen widersprechen – zumindest in Oberösterreich – den gesetzlichen Vorgaben. Laut Paragraf 28a des oberösterreichischen Krankenanstaltengesetzes dürfen Termine ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten sowie betriebsorganisatorischen und sozialen Aspekten vergeben werden.
Die Ergebnisse der IHS-Studie deuten nach Ansicht der Arbeiterkammer allerdings darauf hin, dass wirtschaftliche Faktoren bei der Vergabe von Operationsterminen eine immer größere Rolle spielen. Die AK sieht darin eine Fehlentwicklung, die dringend gestoppt werden müsse.
Die Arbeiterkammer OÖ verlangt deshalb umfassende Konsequenzen. Zunächst müssten die Wartezeiten in der öffentlichen Gesundheitsversorgung drastisch reduziert werden.
Nach schwedischem Vorbild soll zudem in Österreich ein gesetzlich verankertes Patientenrecht auf zeitnahe medizinische Versorgung geschaffen werden. Konkret fordert die AK, dass eine geplante Operation innerhalb von 12 Wochen nach Feststellung der medizinischen Notwendigkeit durchgeführt werden muss.
Außerdem müsse die Landespolitik sicherstellen, dass OP-Termine transparent und nach einheitlichen Kriterien vergeben werden. Vorreihungen aus nicht medizinischen Gründen in öffentlichen Krankenhäusern und Ordensspitälern seien sofort zu unterbinden.
Die AK fordert darüber hinaus eine zentrale, öffentliche Plattform, auf der Patienten die Wartezeiten für verschiedene Operationen und Krankenhäuser vergleichen können. Dort sollen auch die Zahl der wartenden Patienten, der Sonderklassepatienten sowie die medizinischen Dringlichkeitsstufen ersichtlich sein. Die Daten müssten monatlich aktualisiert werden.
Zusätzlich verlangt die AK eine unabhängige Beschwerdestelle, an die sich Patienten bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von OP-Terminen wenden können.