Für Ex-Milliardär René Benko ist dieser 15. Oktober ein besonderer Tag. Nach fast 21 Monaten hinter Gittern konnte er mit Fußfessel in den elektronisch überwachten Hausarrest übersiedeln. Gegen 9:30 Uhr wurde der 49-Jährige aus der Justizanstalt Innsbruck ("Ziegelstadl") in eine eigens angemietete 60-Quadratmeter-Wohnung in Innsbruck gebracht.
Das Landesgericht Innsbruck hatte die Fußfessel für Benko am Vortag bewilligt.
"In U-Haft befindet sich Herr Benko damit immer noch", erklärt sein Anwalt Norbert Wess gegenüber "Heute". Aber eben unter anderen Umständen, die seinem Mandanten nun ermöglichen würden, sich gut auf die kommenden Prozesse gegen ihn vorzubereiten.
"Im Gefängnis hatte er nicht einmal Zugriff auf seine Unterlagen. Mehrfach haben wir vorgeschlagen, einen Laptop zu kaufen, auf den nur Benkos Dokumente zur Prozessvorbereitung draufgespielt worden wären – das wurde nicht genehmigt."
In der neuen Unterkunft hat Benko jetzt ein richtiges Arbeitszimmer und vor allem all seine Akten, E-Mails etc. zur Verfügung. Die Wohnung sei keinesfalls feudal, aber sie erfülle ihren Zweck. Benko sei extrem froh, dass er jetzt die Chance auf konzentrierte Prozessvorbereitung mit allen Materialien habe.
"Die Wohnung ist in der Nähe seiner Familie", so Wess. Frau und Kinder können ihn im Hausarrest immer besuchen, der Weg dürfte auch zu Fuß nicht weit sein. Für diese Familienbesuche in der Wohnung gibt es kein Zeitlimit.
Benko selbst darf mit der Fußfessel auch hinaus, aber nur innerhalb eines strengen Zeitkorsetts: eine Stunde täglich, am Wochenende drei Stunden. Da kann er theoretisch machen, was er will, solange er sich an den Stundenplan hält. "Die Ausgehzeiten müssen fix festgelegt werden, das hat Herr Benko auch schon getan", erklärt Wess.
Spazieren gehen, einkaufen, ein Kaffeehaus besuchen – alles möglich. Im Supermarkt wird man Benko aber kaum treffen – mit Lebensmitteln wird er dem Vernehmen nach von Familienmitgliedern versorgt. "Wenn er draußen ist, wird er wohl Sport machen, laufen gehen", vermutet sein Anwalt.
Außertourlich sind auch Arztbesuche möglich, das muss aber vorab gemeldet werden. Wess: "Wenn Herr Benko Zahnschmerzen bekommt, kann er natürlich zum Zahnarzt gehen." Spontan gehe das aber nicht, da gebe es eine Meldepflicht im Hausarrest.
Anwaltstermine außerhalb der Hausarrest-Wohnung sind nach Voranmeldung ebenfalls möglich. Mit seinem Verteidiger kann Benko auch per Videokonferenz konferieren. Internet, Handy – da gibt es keine Restriktionen.
Generell untersagt ist im Fußfessel-Hausarrest der Konsum von Alkohol. Das habe sein Mandant auch nicht vor, sagt Wess.
Als individuelle Regel hat Benko ein Kontaktverbot zu Personen aus dem Umfeld des Ex-Signa-Konzerns auferlegt bekommen.
Was der gefallene Immo-Tycoon den ganzen Tag machen werde in der Wohnung? Wess hat keinen Zweifel: "Arbeiten, arbeiten, arbeiten – an der Prozessvorbereitung." Internet und Handy stehen Benko zur Verfügung.
Ob er sich von Lieferdiensten Essen bestellen dürfe? "Ja klar", sagt sein Anwalt.
Als Arbeitstier galt Benko immer. In seiner Signa-Zeit ackerte er sich am liebsten bis spät nachts durch Immobilien-Unterlagen, war damals aus seinem Umfeld zu hören. Im Gefängnis teilte er sich dem Vernehmen nach ebenfalls einen mindestens 8-Stunden-Tag zur Prozessvorbereitung ein.
In der Hausarrest-Wohnung dürfte jetzt fast ausschließlich Aktenstudium etc. am Programm stehen. Der nächste Prozess gegen Benko ist Anfang November in Innsbruck.