Nach den schweren Ausschreitungen vom 17. Oktober in Frankreich stehen die ersten mutmaßlichen Plünderer vor Gericht. Allein in Paris wurden am Dienstag rund 70 Fälle verhandelt. Die Eilverfahren liefern teils kuriose Geschichten: Während einige Angeklagte direkt ins Gefängnis wandern, kommen andere mit Bewährungsstrafen davon. Es gibt auch Freisprüche.
Rouen: 8 Monate für Schmuck um 16.000 Euro
In Rouen erwischte die Polizei einen bereits vorbestraften tunesischen Lieferfahrer mit Schmuck im Wert von 16.000 Euro. Die Beute stammte aus einem geplünderten Goldankaufgeschäft. Das Urteil: acht Monate unbedingte Haft.
Lyon: 16 Monate für Luxustasche
Auch in Lyon griff die Justiz durch. Ein 29-jähriger Marokkaner hatte eine Luxustasche im Wert von rund 2.300 Euro an sich genommen. Er behauptete, sie nach den Krawallen auf der Straße gefunden zu haben. Weil er bereits vorbestraft war, muss er nun 16 Monate ins Gefängnis. Zusätzlich erhielt er ein fünfjähriges Einreiseverbot.
Lyon: 12 Monate für Zara-Kleidung
Ebenfalls in Lyon wurde der 20-Jährige Yanis C. mit Kleidung aus einem geplünderten Zara-Geschäft erwischt. Nachrichten auf seinem Handy deuteten darauf hin, dass er die Ware weiterverkaufen wollte. Dafür setzte es ein Jahr Haft.
Lyon: 12 Monate Fußfessel für Sportgeschäft-Plünderung
Deutlich glimpflicher kam eine 27-jährige Frau namens Sophia davon. Sie hatte bereits neun Verurteilungen wegen Diebstahls auf dem Konto und war an der Plünderung eines Sportgeschäfts in Lyon beteiligt. Obwohl ihr bis zu 14 Jahre Haft drohten, erhielt sie zwölf Monate, die sie mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause verbüßen darf.
Paris: Fußfessel nach Louis-Vuitton-Plünderung
Auch zwei Männer, die im Pariser Kaufhaus Printemps Luxusmode von Louis Vuitton gestohlen hatten, mussten nicht ins Gefängnis. Einer erhielt zehn Monate im gelockerten Vollzug, der andere sechs Monate mit elektronischer Fußfessel.
Besonders kurios verlief ein Prozess gegen vier junge Männer im Alter von 18 bis 19 Jahren. Sie waren in Paris mit mehreren Controllern für die Playstation 5 in einem Auto erwischt worden.
Zwei erklärten, die Geräte seien bei den Plünderungen durch die Luft geflogen. Sie hätten sie lediglich vom Gehsteig aufgesammelt. Die Staatsanwaltschaft verlangte mindestens acht Monate Haft für alle vier.
Doch das Gericht entschied anders: Zwei Angeklagte erhielten sechs Monate auf Bewährung wegen Hehlerei, die beiden anderen wurden freigesprochen.
Paris: Freispruch für abgelegte Sportsocken
Auch eine junge Frau, der die Plünderung eines Armani-Geschäfts vorgeworfen wurde, durfte als freie Frau den Gerichtssaal verlassen. Sie gab an, lediglich Socken aus einem verwüsteten Sportgeschäft mitgenommen und später wieder abgelegt zu haben. Weil ihr die Beteiligung am Armani-Diebstahl nicht nachgewiesen werden konnte, wurde sie freigesprochen.
Für Aufsehen sorgte auch ein Fall abseits der eigentlichen Plünderungen. Ein 21-Jähriger wurde am Rande der Proteste in Paris mit acht Glasflaschen, Aceton und Stofffetzen erwischt. Auf seinem Handy fanden Ermittler zudem eine ChatGPT-Anfrage zum Schutz vor Molotowcocktails.
Seine Erklärung vor Gericht: Er habe eine Grillerei zu seinem Geburtstag geplant. Die Richter glaubten ihm nicht. Er erhielt acht Monate Haft, davon zwei unbedingt, und wurde sofort ins Gefängnis gebracht.
Ein weiterer kurioser Fall endete dagegen mit einem Freispruch. Ein Trompeter hatte bei den Demonstrationen einen Schraubenschlüssel, Streichhölzer und verstärkte Handschuhe dabei. Letztere wollte er angeblich zum Schutz seiner Finger beim Musizieren verwenden. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Haft in einer alternativen Vollzugsform. Das Gericht sprach ihn frei.
Allein in Lyon standen am Dienstag 15 Erwachsene im Zusammenhang mit den Plünderungen vor Gericht. In 14 Fällen war ein Eilverfahren vorgesehen. Sieben Verurteilte wurden direkt inhaftiert. Die verhängten unbedingten Haftstrafen lagen zwischen sechs und 15 Monaten.
Die ersten Urteile zeigen: Frankreichs Justiz scheint zu funktionieren. Während überführte Plünderer teils direkt hinter Gitter wandern, kommen andere mit Bewährungsstrafen davon. Und wo die Beweise nicht ausreichen, gibt es auch Freisprüche. Selbst nach den heftigen Krawallen gilt: Nicht jeder Verdächtige ist automatisch schuldig.