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Post dreht heimlich DIESEN wichtigen Gratisdienst ab

Die Post hat einen Gratis-Service eingestampft. Wer künftig länger nicht daheim ist und Ärger mit verpassten Fristen vermeiden will, muss nun zahlen.
Team Wirtschaft
12.01.2026, 14:44
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Die Österreichische Post hat eine für viele Kundinnen und Kunden wichtige Servicefunktion still und leise abgedreht: Die kostenlose Abwesenheits- bzw. Ortsabwesenheitsmitteilung gibt es seit Jahreswechsel nicht mehr. Ohne größere Information wurde der Dienst eingestellt, der es bisher ermöglicht hat, der Post für einen bestimmten Zeitraum mitzuteilen, dass man nicht zu Hause ist – etwa wegen Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder beruflicher Abwesenheit.

Umsetzung zu teuer, rückläufige Nachfrage

Die Post bestätigt die Änderung und verweist auf wirtschaftliche Gründe. "Ausschlaggebend für die Auflassung der Ortsabwesenheit waren die rückläufige Nachfrage und der hohe manuelle Aufwand, der bis dato nicht bepreist wurde", heißt es auf Anfrage. Wer den Service weiterhin nutzen will, muss jetzt zahlen: Statt der früheren kostenlosen Meldung bleibt nur noch die Einrichtung eines sogenannten Urlaubsfaches. Dieses kostet 16,90 Euro für eine Woche, 21,90 Euro für zwei Wochen, für längere Zeiträume wird es entsprechend teurer.

Dienst rechtlich von großer Bedeutung

Warum das für viele Betroffene problematisch sein kann, zeigt ein Blick auf die Bedeutung der Ortsabwesenheit. Die Mitteilung war nicht nur eine Komfortfunktion, sondern hatte auch rechtliche Relevanz. Wurde eine Person als ortsabwesend geführt, konnten bestimmte Sendungen – insbesondere eingeschriebene Briefe oder behördliche Schriftstücke – korrekt behandelt werden.

Nach dem Urlaub droht womöglich Ärger

Gerade RSa- und RSb-Sendungen, also behördliche Briefe mit Zustellnachweis, spielen hier eine zentrale Rolle. Ohne Abwesenheitsmeldung droht, dass solche Sendungen als zugestellt gelten, obwohl niemand da ist, um sie tatsächlich entgegenzunehmen. Das kann Fristen auslösen, etwa bei Strafen, Bescheiden oder Gerichtsbriefen, und im schlimmsten Fall rechtliche Nachteile für die Betroffenen haben.

Kostenpflichtiger Dienst als einziger Ersatz

Mit dem kostenpflichtigen Urlaubsfach versucht die Post, diese Lücke formal zu schließen. RSa- und RSb-Sendungen werden dann mit dem Vermerk "ortsabwesend" an die jeweilige Behörde retourniert. Gleichzeitig werden einlangende Sendungen für den gewünschten Zeitraum in der Postfiliale gesammelt, können nach der Rückkehr abgeholt oder auf Wunsch gesammelt zugestellt werden.

{title && {title} } tmw, {title && {title} } Akt. 12.01.2026, 15:04, 12.01.2026, 14:44
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