Für Gabriele S. ist jeder Arbeitstag eine Herausforderung. Nach einem schweren Verkehrsunfall musste der Pharmazeutin das rechte Bein amputiert werden. Trotzdem steht sie weiterhin in einer Apotheke im Berufsleben. Tausende Schritte legt sie dort täglich zurück, muss durch enge Gänge gehen und eine Wendeltreppe bewältigen.
Eine moderne Beinprothese könnte ihr den Alltag deutlich erleichtern. Doch ausgerechnet die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellt sich quer.
Bereits 2020 beantragte die Frau eine hochwertige Beinprothese bei der PVA. Diese schickte sie daraufhin für mehrere Tage in eine Einrichtung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Dort wurde Gabriele S. auf eine moderne, mikroprozessorgesteuerte Prothese eingeschult und durfte diese ausführlich testen.
Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Die Prothese ermöglichte ihr laut AUVA einen sichereren und schonenderen Gang, besonders beim Treppensteigen und in engen Kurven. Auch ihre Wirbelsäule würde durch den gleichmäßigeren Bewegungsablauf entlastet.
"Alle haben einstimmig gesagt, dass ich für diese Prothese geeignet bin", berichtete Gabriele S. in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt". Gemeint waren Ärzte, Physiotherapeuten und Orthopädietechniker. Trotz dieser Empfehlung verweigerte die PVA die Bewilligung.
Die Pharmazeutin gab nicht auf und beantragte später das Nachfolgemodell der ursprünglich getesteten Prothese. Doch auch diesmal kam eine Absage. Eine ausführliche medizinische Begründung blieb laut Volksanwaltschaft aus. Im Schreiben der PVA war lediglich von einer "chefärztlichen Entscheidung" die Rede.
Schließlich wandte sich Gabriele S. an die Volksanwaltschaft. Diese konfrontierte die PVA mit dem Fall. Doch auch Generaldirektor Wilfried Pinggera blieb bei der Ablehnung. Seine Begründung: Die gewünschte Prothese stelle eine "Überversorgung" dar.
Für Volksanwalt Bernhard Achitz ist diese Entscheidung völlig unverständlich. Schließlich gehe es nicht um Luxus, sondern darum, dass die Frau weiterhin sicher und möglichst schmerzfrei arbeiten könne.
"Während eines Nachtdiensts muss sie ständig eine Wendeltreppe rauf- und runtergehen. Sie braucht diese Prothese, um sicherer zu gehen, weniger Schmerzen zu haben und ihre Wirbelsäule zu entlasten", erklärt Achitz. Besonders die Begründung der PVA sorgt bei ihm für Kopfschütteln: "Hier von Überversorgung zu sprechen, ist fast zynisch."
Achitz fordert deshalb eine stärkere Mitsprache der Versicherten in der Sozialversicherung. Ihre Bedürfnisse müssten Vorrang vor dem Spardruck bekommen. Mit einer Frage bringt der Volksanwalt den Fall auf den Punkt: "Wenn Frau S. diese Prothese nicht bekommt - für wen soll sie dann überhaupt konstruiert worden sein?"