Kopftuch-Streit vor VfGH

Schüler klagten gegen Kopftuchverbot – Entscheidung da!

Fünf Schülerinnen wollten das neue Kopftuchverbot noch vor Schulbeginn stoppen. Der Verfassungsgerichtshof hat ihre Anträge jetzt zurückgewiesen.
Österreich Heute
10.07.2026, 09:14
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen kann vorerst nichts aufhalten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Anträge von fünf Schülerinnen und ihren Eltern gegen das Gesetz zurückgewiesen.

Die Mädchen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren wandten sich im Frühling an den VfGH. Sie tragen nach eigenen Angaben das islamische Kopftuch aus persönlicher Überzeugung und sahen durch das Gesetz mehrere Grundrechte verletzt. Unterstützt wurden sie von der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreichs (IGGÖ), die das Verbot klar ablehnt.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Der VfGH fällte jetzt eine Entscheidung, allerdings nicht über die inhaltlichen Argumente. Die Beschwerde wurde abgewiesen, weil das Gesetz erst am 1. September 2026 in Kraft tritt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren die Mädchen daher rechtlich noch nicht betroffen. Deshalb fehlte die Voraussetzung für einen sogenannten Individualantrag.

Zu früh für Klage

Die Höchstrichter hielten fest, dass ein solcher Antrag grundsätzlich erst möglich ist, wenn ein Gesetz die rechtlich geschützten Interessen der betroffenen Person unmittelbar beeinträchtigt. Das sei hier noch nicht der Fall gewesen. Auch die Möglichkeit späterer Strafen reiche nicht aus, um bereits jetzt von einer unmittelbaren Betroffenheit auszugehen.

Ab 1. September verbietet das Schulunterrichtsgesetz Schülerinnen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs, das das Haupt nach islamischer Tradition verhüllt. Wer sich nicht daran hält, muss zunächst Gespräche mit der Schule führen. Erst nach mehreren weiteren Verstößen sind Verwaltungsstrafen vorgesehen.

Erzähle uns deine Story!

Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter [email protected]. Denn deine Story ist uns wichtig!Mail an uns

Die IGGÖ hatte das geplante Verbot bereits im Vorfeld scharf kritisiert. Gegenüber "Heute" erklärte die Glaubensgemeinschaft: "Wir lehnen das Verbot ab." Ein solches Gesetz richte sich ausschließlich gegen muslimische Mädchen, greife gezielt in deren Religionsfreiheit ein und verletze die religiöse Neutralität des Staates.

Gleichzeitig betonte die IGGÖ, sie lehne jeden Zwang ab – sowohl zum Tragen als auch zum Nichttragen eines Kopftuchs. Die Entscheidung sei eine private Angelegenheit. "Weder familiärer oder gesellschaftlicher Druck noch staatliche Verbote sind aus unserer Sicht der richtige Weg."

Die Glaubensgemeinschaft verwies außerdem darauf, dass der VfGH bereits im Jahr 2020 ein vergleichbares Kopftuchverbot als verfassungswidrig aufgehoben hatte und bezeichnete den aktuellen Vorstoß als rechtlich problematisch.

Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) hatte den Gang vor den Verfassungsgerichtshof zuletzt deutlich kritisiert. Gegenüber Heute.at sagte sie: "Anstatt Kinder für Klagen zu instrumentalisieren, erwarte ich mir ein eindeutiges Bekenntnis, dass 8-jährige Mädchen nicht unter ein Kopftuch gehören."

{title && {title} } red, {title && {title} } 10.07.2026, 09:14
Jetzt E-Paper lesen