Es brodelt ordentlich. Das kommende Kopftuchverbot in Schulen für alle Mädchen bis 14 Jahren sorgt für heftige Diskussionen.
Letzter Höhepunkt: fünf Mädchen – sie sind zwischen neun und zwölf Jahre alt – und ihre Eltern haben beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Sie wollen es noch vor dem nächsten Schuljahr kippen.
Die Mädchen meinen, das islamische Kopftuch aus persönlicher Überzeugung und aus freien Stücken zu tragen, so die Informationen aus dem VfGH. Sie sehen einen "Verstoß gegen mehrere Grundrechte: das Recht auf Gleichheit, Privatleben, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung sowie das Recht auf Wahrung des Kindeswohls bzw. das Recht der Eltern auf Erziehung entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen."
Rückendeckung – und auch Begleitung in diesem Prozess – bekommen die Mädchen von der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreichs (IGGÖ). "Wir lehnen das Verbot ab", heißt es dort.
Gegenüber "Heute" begründet die IGGÖ: "Ein solches Verbot, das sich ausschließlich gegen muslimische Mädchen richtet, greift gezielt in die Religionsfreiheit einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ein, und verletzt das Prinzip der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates", heißt es von der Glaubensgemeinschaft.
Und weiter: "Dabei ist uns wichtig zu betonen, dass wir jede Form von Zwang, sowohl zum Tragen als auch zum Nichttragen eines Kopftuchs, entschieden ablehnen." Aus der Zentrale der Religionsgemeinschaft hören wir, die Entscheidung, ein Kopftuch zu tragen, sei eine private Angelegenheit, die jeder für sich treffen muss: "Weder familiärer oder gesellschaftlicher Druck noch staatliche Verbote sind aus unserer Sicht der richtige Weg."
Die IGGÖ erinnert an das letzte Verbot: "Bereits 2020 hat der Verfassungsgerichtshof ein vergleichbares Kopftuchverbot als verfassungswidrig aufgehoben. Vor diesem Hintergrund sehen wir auch den aktuellen Vorstoß kritisch und halten ihn für rechtlich problematisch."
Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) reagierte bereits Mitte der Woche empört auf den Gang zum Verfassungsgericht: "Anstatt Kinder für Klagen zu instrumentalisieren, erwarte ich mir ein eindeutiges Bekenntnis, dass 8-jährige Mädchen nicht unter ein Kopftuch gehören", sagt sie gegenüber "Heute".
"Psychologinnen und Psychologen haben eine sehr eindeutige Meinung, dass es die Entwicklung von Mädchen stört, wenn sie sich mit acht Jahren bedecken müssen", erklärt Bauer.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft sagt: "Statt symbolpolitischer Maßnahmen braucht es aus unserer Sicht Lösungen, die Bildungschancen stärken, gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, die Grundrechte aller Kinder respektieren und etwaigem tatsächlichem Zwang, egal welcher Art auch immer, effektiv entgegenwirken."
Es wird ein heißer Streit im Sommer. Eines ist fix: Der VfGH wird bis zum Schulstart im September keine Entscheidung treffen können – das Kopftuchverbot wird in Kraft treten.