Die Kopftuchdebatte in Österreich flammt erneut auf: Im September tritt das Kopftuchverbot an Schulen offiziell in Kraft. Schülerinnen unter 14 Jahren ist künftig nicht mehr erlaubt, kopfbedeckende Kleidung nach islamischen Traditionen zu tragen. Wird das Verbot missachtet, drohen Eltern harte Strafen von bis zu 800 Euro.
Jetzt bekommt die Kopftuchdebatte eine neue Dynamik: Ein Feststellungsbescheid der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) aus dem Jahr 2019, der aus einem Gerichtsakt stammt, enthält laut "Kronen Zeitung" detaillierte Ausführungen zum Tragen des Kopftuchs.
In dem Bescheid, der der "Krone" vorliegt, heißt es wörtlich: "Das Tragen des Kopftuchs erfordert eine Verhüllung des gesamten Körpers mit Ausnahme der Hände bis zum Handgelenk und dem Gesicht". Laut Bescheid seien auch Haare, Hals und Nacken davon umfasst und ein "untrennbarer Teil" dieser Bekleidungsvorschrift.
Besonders Aufmerksamkeit erregt die Passage zum Alter. Demnach gelte die Verpflichtung nach dieser Lehre ab Vollendung des neunten Lebensjahres. Nach dem Mondkalender sei dies bereits "mit einem Alter von 8 Jahren, acht Monaten und rund 23 Tagen erforderlich", wird das Schreiben in der "Krone" zitiert. Unterzeichnet wurde der Bescheid auch von IGGÖ-Präsident Ümit Vural.
Der Standpunkt der Regierung ist jedenfalls klar: Das Kopftuchverbot an Schulen bleibt, daran wird nicht gerüttelt. Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach betont, dass Mädchen in Österreich "frei, sichtbar und selbstbewusst" aufwachsen sollten.
"Ein achtjähriges Mädchen gehört nicht unter ein Kopftuch. Ein Kind soll spielen, klettern, träumen, lernen und sich bewegen – nicht sexualisiert und verschleiert werden", hielt die Ministerin fest.
In einer deutlichen Reaktion kritisierte die FPÖ die Islamische Glaubensgemeinschaft scharf. Der blaue Wien-Obmann Dominik Nepp forderte in einer Aussendung ein Verbot der IGGÖ: "Wer ein Kopftuch-Gebot für Mädchen im Volksschulalter rechtfertigt, stellt religiösen Zwang über die Freiheit von Kindern. Eine solche Organisation darf in Österreich nicht länger offiziell anerkannt sein", so Nepp.
Der FPÖ-Wien-Chef weiter: "Die IGGÖ steht nicht für einen aufgeklärten Islam. Die Bundesregierung muss endlich handeln und dieser Organisation den Status aberkennen."