Warten auf Gesetzesentwurf

Budget-Endspurt – Darum wird jetzt noch gerungen

Die Koalition feilscht noch um Details des Budgetgesetzes als Grundlage des Sparpakets. Laut "Heute"-Infos spießt es sich etwa bei AMS-Maßnahmen.
Angela Sellner
01.06.2026, 19:43
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Das Doppelbudget 2027/28 ist ausverhandelt, die "Kuchenstücke" an die einzelnen Ressorts sind verteilt. Das ließ Finanzminister Markus Marterbauer (ÖVP) schon am Wochenende wissen.

Warteschleife

Nach wie vor auf sich warten lässt jedoch das Budgetbegleitgesetz, das die rechtlichen Grundlagen für die geplanten Maßnahmen – von Einsparungen bis zur Lohnnebenkostensenkung – regelt. Der Gesetzesentwurf sollte eigentlich schon in der vergangenen Woche in Begutachtung geschickt werden.

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Das Konvolut hing jedoch am Montagnachmittag nach wie vor in der Warteschleife. Dem Vernehmen nach ringen die Koalitionsparteien noch immer um einige Details. Außerdem müssen die Texte technisch ausgearbeitet werden.

Streitpunkte AMS und Lohnnebenkosten

Laut "Heute"-Informationen herrscht noch keine Einigkeit bezüglich der geplanten Maßnahme gegen das "Zwischenparken" von Mitarbeitern beim AMS. Konkret dürfte es darum gehen, inwieweit den Unternehmen dafür ein Beitrag abverlangt wird.

Auch bezüglich der ab 2028 vorgesehenen Senkung der Lohnnebenkosten im Umfang von zwei Milliarden Euro sollen noch nicht alle Einzelheiten in trockenen Tüchern sein.

Zeitplan für Beschluss

Zeitlich wird das Ganze sehr knapp. Denn schon am 10. Juni soll das Budgetbegleitgesetz gemeinsam mit dem Doppelbudget 2027/28 vom Ministerrat beschlossen und dann an den Nationalrat weitergeleitet werden. Im Parlament hält Finanzminister Marterbauer am 10. Juni auch seine Budgetrede.

Endgültig beschlossen werden soll das Budget nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen dann am 10. Juli im Nationalrat.

Höhere Steuern, Einsparungen

Etliche der Maßnahmen, die das Budgetbegleitgesetz enthält, sind bereits durchgesickert.  Dazu zählen etwa die Verlängerung der erhöhten Bankenabgabe, die Anhebung der Alkoholsteuer auf "harte Getränke" um 30 Prozent und die Erhöhung der Körperschaftssteuer von 23 auf 24 Prozent für Unternehmen mit mehr als einer Million Euro Gewinn.

Außerdem sollen etwa die Steuerbegünstigung für die Privatnutzung von E-Firmenautos und die NoVA-Befreiung für ukrainische Fahrzeuge in Österreich gestrichen werden. Das Aus für die Homeoffice-Pauschale und den Gewinnfreibetrag bei Wertpapieren dürfte ebenfalls Teil des Pakets sein.

Im Budgetbegleitgesetz enthalten sein sollen auch Einsparungen beim Familienbonus und das fortgesetzte Einfrieren von Leistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Krankengeld, außerdem die Neuregelung der Arbeitslosenversicherung.

Höhere Strafen

Kolportiert werden als weitere Maßnahmen unter anderem die Zusammenlegung von Bezirksgerichten in mehreren Bundesländern sowie höhere Verkehrsstrafen.

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