Jede 10. Studentin betroffen

Sexuelle Belästigung an Unis – Gesetz wird verschärft

Schutz statt Schweigen: Österreichs Hochschulen bekommen neue Vorgaben gegen sexuelle Belästigung und geschlechtsspezifische Gewalt.
Angela Sellner
07.10.2026, 15:31
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Mehr Schutz vor sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt an Österreichs Hochschulen: Der Ministerrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesnovelle beschlossen, die jetzt in Begutachtung geht. Konkret handelt es sich um eine Novelle zum "Hochschulqualitätssicherungsgesetz".

Kern der neuen Regeln: Jede Hochschule muss künftig einen eigenen Code of Conduct gegen geschlechtsspezifische Gewalt entwickeln und diesen auch in ihrer Satzung verankern. Damit sollen klare Grundsätze für den Umgang mit entsprechenden Vorfällen geschaffen werden.

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Einheitliche Regeln für alle Hochschulen

Zudem wird das Schutzniveau an den Hochschulen österreichweit vereinheitlicht. Dazu sollen auch Sanktionsmöglichkeiten klar definiert werden. Entscheidend sei, dass der Schutz nicht davon abhänge, an welcher Hochschule jemand studiert.

Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) präsentierte die neuen Maßnahmen vor dem Ministerrat.
Helmut Graf
„Viele Betroffene melden solche Vorfälle gar nicht. Aus Scham, Unsicherheit, oder weil sie nicht wissen, wohin sie sich wenden können.“
Eva-Maria HolzleitnerFrauenministerin (SPÖ)

Ein weiterer Schwerpunkt sind Anlaufstellen und Informationen für Betroffene. Sie sollen klarer erkennen können, wo sie Hilfe bekommen und welche Möglichkeiten sowie Konsequenzen es nach einem Gewaltvorfall gibt.

Jede zehnte Studentin betroffen

Frauen- und Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) verweist dabei auf alarmierende Zahlen: "Die ÖH hat 2022 erhoben: Mehr als jede zehnte Studentin hat sexuelle Belästigung erlebt und viele Betroffene melden solche Vorfälle gar nicht. Aus Scham, Unsicherheit, oder weil sie nicht wissen, wohin sie sich wenden können."

Tatsächlich ergab eine große ÖH-Erhebung aus dem Jahr 2022, dass 11,57 Prozent der Befragten sexuelle Belästigung erlebt hatten. Mehr als 80 Prozent der erlebten Vorfälle wurden demnach nicht bei einer zuständigen Stelle gemeldet.

Holzleitner: "Wir wollen, dass Betroffene wissen: Ich werde ernst genommen. Ich werde geschützt – und werde nicht aus meinem Studium, meiner Arbeit verdrängt."

Teil des Aktionsplans gegen Gewalt

Die geplanten Änderungen sind Teil der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen und Mädchen 2025 bis 2029. Die Bundesregierung hatte den Aktionsplan im November 2025 beschlossen. Er bündelt Maßnahmen mehrerer Ministerien und reicht von Gewaltprävention über besseren Opferschutz bis zu gesetzlichen Änderungen.

sea,07.10.2026, 15:31