Neue Regelung ab 2027

Steuer-Erleichterung für Hunderttausende Österreicher

Gute Nachrichten für Hunderttausende Beschäftigte in Österreich: Die Regierung stellt die Steuerfreiheit der Schmutzzulage ab 2027 sicher.
22.10.2026, 11:21
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Hunderttausende Österreicher dürfen sich über eine steuerliche Erleichterung freuen. Die Bundesregierung will sicherstellen, dass die sogenannte Schmutzzulage auch künftig steuerfrei bleibt. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde am Donnerstag (22. Oktober) von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) in Begutachtung geschickt. Die neue Regelung soll ab 2027 gelten.

Diese Österreicher profitieren

Betroffen sind Hunderttausende Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit besonders schmutzigen Bedingungen ausgesetzt sind. Dazu zählen etwa Rauchfangkehrer, Arbeiter in der Industrie und am Bau sowie Beschäftigte in der Reinigung und in bestimmten Bereichen von Krankenhäusern.

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Die Schmutzzulage wird für Tätigkeiten bezahlt, bei denen Körper und Kleidung zwangsläufig erheblich verschmutzt werden. Sie soll die damit verbundenen Belastungen abgelten. Gemeinsam mit anderen begünstigten Zulagen und Zuschlägen können derzeit bis zu 400 Euro monatlich steuerfrei bleiben.

Bisher drohte plötzlich eine Steuerpflicht

Hintergrund der geplanten Änderung ist eine rechtliche Unsicherheit. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs hängt die Steuerfreiheit auch davon ab, ob Beschäftigte selbst Zeit und Geld für die Reinigung aufwenden müssen.

Das führte zu einer brisanten Situation: Stellte ein Unternehmen seinen Arbeitern etwa Duschen zur Verfügung oder übernahm die Reinigung der Arbeitskleidung, konnte die Schmutzzulage ihre Steuerfreiheit verlieren. Damit soll nun Schluss sein. Künftig soll wieder entscheidend sein, wie stark Beschäftigte bei ihrer Arbeit verschmutzt werden und nicht, wer anschließend die Reinigung bezahlt.

"Mit der neuen Regelung stellen wir sicher, dass Arbeit, bei der man sehr schmutzig wird, steuerlich begünstigt wird", erklärt Finanzminister Markus Marterbauer. Die Änderung soll gleichzeitig die Lohnverrechnung in den Betrieben vereinfachen. Sie ist Teil des Abgabenänderungsgesetzes, das nun in Begutachtung gegangen ist.

Gewerkschaft jubelt über Erfolg

Die Produktionsgewerkschaft PRO-GE hatte sich zuvor vehement für eine gesetzliche Klarstellung eingesetzt. Bundesvorsitzender Reinhold Binder sieht die geplante Änderung als wichtigen Erfolg.

"Unser Druck hat gewirkt. Wer unter besonders schmutzigen Bedingungen arbeitet, darf nicht auch noch steuerlich bestraft werden", betont Binder. Auch die Sozialversicherungsfreiheit der betroffenen Zulagen soll weiterhin gewährleistet bleiben.

Das ändert sich ab 2027

Für Beschäftigte bedeutet die geplante Neuregelung vor allem mehr Sicherheit beim Nettogehalt. Die Schmutzzulage soll auch dann steuerlich begünstigt bleiben, wenn der Arbeitgeber die Reinigung der Arbeitskleidung bezahlt oder Duschmöglichkeiten bereitstellt.

Eine automatische Gehaltserhöhung für alle Beschäftigten ist damit allerdings nicht verbunden. Vielmehr soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer wegen der bisherigen Auslegung plötzlich mehr Steuern auf ihre Zulagen zahlen müssen.

red, 22.10.2026, 11:21
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