Ein erschütterndes Familiendrama beschäftigte am Dienstag das Landesgericht Wiener Neustadt: Ein 67-jähriger Pensionist aus Kottingbrunn (Bezirk Baden) musste sich wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau verantworten. Was erst als gemeinsamer Suizid geplant war, endete mit lebensgefährlichen Stichverletzungen.
"Meine Frau war das Wichtigste für mich im Leben", erklärte der 67-Jährige vor Gericht. Seit 1994 war das Paar verheiratet, laut Verteidiger Nikolaus Rast führten die beiden eine "Traumehe". Sie seien praktisch rund um die Uhr zusammen gewesen.
Das Ehepaar hatte gemeinsam eine Apotheke betrieben. Beide hatten Pharmazie studiert, das Studium jedoch nicht abgeschlossen. Wirtschaftliche Schwierigkeiten führten schließlich zum finanziellen Ruin.
Wegen Untreue und betrügerischer Krida wurden beide zu Haftstrafen verurteilt. Der Mann erhielt drei Jahre Haft, seine Ehefrau sieben Monate unbedingt. Die Vorstellung, ins Gefängnis zu müssen, war für beide offenbar unerträglich.
"Sie fühlten sich als Justizopfer und auch extrem ungerecht behandelt", erklärte Verteidiger Nikolaus Rast. Schließlich beschlossen die Eheleute, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden.
Für den geplanten Doppelsuizid sammelten die beiden Medikamente. Am 1. Februar 2026 zerkleinerte der Mann laut Anklage die Tabletten und bereitete daraus einen Cocktail mit beruhigenden und schlaffördernden Substanzen zu. Auf Wunsch seiner Ehefrau wurde auch Whisky verwendet, um die Wirkung zu verstärken.
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Zuvor hatten die Eheleute rund 50 Abschiedsmails vorbereitet, die erst am nächsten Tag verschickt werden sollten. Damit wollten sie verhindern, dass jemand ihren Plan vorzeitig durchkreuzt.
Besonders bewegend: Bevor sie die Medikamente einnahmen, richteten die beiden noch Teddybären auf der Wohnzimmercouch zurecht. Sie setzten sich nebeneinander, umarmten sich und gaben sich ein letztes "Bussi".
Doch der gemeinsame Suizid scheiterte. Laut Anklage erwachte der Mann am Vormittag des 2. Februar wieder und bemerkte, dass auch seine Ehefrau noch lebte.
Daraufhin soll er zu einem Filetiermesser mit einer etwa 15 bis 20 Zentimeter langen Klinge gegriffen und seiner noch immer durch Medikamente beeinträchtigten Frau zweimal in den linken Oberbauch gestochen haben.
Die Verletzungen waren lebensgefährlich. Anschließend soll sich der Pensionist selbst einen Messerstich in den Bauch versetzt haben. Durch die zeitversetzt verschickten Abschiedsmails wurden schließlich Einsatzkräfte alarmiert. Als Polizisten beim Haus eintrafen, sahen sie die beiden Ehepartner – beide konnten gerettet werden, die Frau wurde notoperiert.
Laut Staatsanwaltschaft hatten die beiden ausschließlich einen Suizid durch Medikamente vereinbart. Von einem Messer sei nie die Rede gewesen.
Die Anwältin der Ehefrau erklärte, ihre Mandantin sei nach dem Erwachen im Krankenhaus erschüttert gewesen. Ihr Mann habe gewusst, dass sie "panische Angst vor Messern" gehabt habe. Ein derartiger Tod sei für sie ein absolutes "No-Go" gewesen. Die Anwältin erhob zudem einen weiteren Vorwurf: Der Angeklagte soll seiner Frau über einen Bekannten ausrichten haben lassen, sie solle behaupten, sich die Stichverletzungen selbst zugefügt zu haben.
Der 67-Jährige räumte beim Prozess den gemeinsam geplanten Suizid ein, bestritt jedoch den Vorwurf des versuchten Mordes. An die Messerstiche könne er sich aufgrund der Medikamentenwirkung nicht erinnern.
Sein Verteidiger Nikolaus Rast verwies darauf, dass niemand unmittelbar beobachtet habe, wie die Stiche zugefügt wurden. Auch die psychiatrische Begutachtung spielte im Prozess eine Rolle. Laut Anklageschrift war die Zurechnungsfähigkeit des Mannes zum Tatzeitpunkt vermindert, grundsätzlich aber erhalten.
Rast übte zudem Kritik: Seiner Ansicht nach hätten die beiden möglicherweise eine Fußfessel erhalten können, anstatt ihre Haftstrafen im Gefängnis verbüßen zu müssen.
Der Prozess vor dem Geschworenengericht in Wiener Neustadt ging bis Dienstagabend. Um 20 Uhr kam es zum Urteil. Schuldig, 10 Jahre Haft!
Der Ex-Apotheken-Chef wurde sowohl wegen versuchter Mitwirkung am Selbstmord (8:0), als auch mit fünf zu drei Stimmen wegen versuchten Mordes verurteilt – eine Stimme hatte für einen Freispruch gefehlt. Ausschlaggebend sei für die Entscheidung der Geschworenen vor allem das Gutachten des Psychiaters gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.