Manfred K. arbeitet seit einiger Zeit in Tschechien für eine tschechische Firma im Raum Olmütz. Dafür hat der Diplom-Ingenieur von der Firma auch ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, mit dem er auch nach Österreich fährt.
"Die vergangenen Jahre hatte ich eine aufgeklebte Vignette. Die vom vergangenen Jahr befindet sich sogar noch am Fahrzeug. Für dieses Jahr habe ich mit ebenfalls eine Vignette gekauft, eine digitale, man möchte auch mit der Zeit gehen", erklärt Manfred K. (Anm. Name der Redaktion geändert) gegenüber "Heute".
Mit der digitalen Vignette fuhr der Diplom-Ingenieur dann selten, aber doch nach Österreich. Bei einer Fahrt auf der Autobahn bemerkte er dann plötzlich, dass hinter ihm ein ASFINAG-Servicefahrzeug fuhr. "Da ich eine Vignette habe, habe ich mir nichts dabei gedacht. Passt schon alles", dachte K.
Doch als ihn dann die ASFINAG überholte und das Warn-Licht einschaltete, "wurde es mir dann doch etwas mulmig." "Hatte ich etwa vergessen, eine Vignette zu kaufen? Leider konnte ich nicht nachschauen, da die Quittung am PC war und ich im Auto saß", gibt der Diplom-Ingenieur zu verstehen.
Der ASFINAG-Mitarbeiter erklärte Manfred K. dann, dass er keine Vignette habe und zusätzlich schon zwei Mal im Mai ohne Vignette von einer Kamera auf der Südautobahn erwischt wurde. "Ich musste sofort 360 Euro zahlen, sonst wäre das Auto außer Betrieb genommen worden", so K.
Ein Kollege fand das Firmen-Auto des Österreichers aber schließlich doch im System. Doch wo war das Problem? "Da das Fahrzeug in Olmütz zugelassen wurde, habe ich den dritten Buchstaben als Buchstabe O eingegeben und nicht als 0, was beim Landkreis naheliegender ist", erklärt der Diplom-Ingenieur.
Da die Eingabe aber auch beim Web-Shop ohne Probleme durchging, saß Manfred K. einem Fehler auf. "Leider wurde ich vom Web-Shop nicht gewarnt, dass dies eine falsche Kombination ist", ärgert er sich. Er habe den offenen Betrag von 360 Euro aber natürlich bezahlt, aber auch der ASFINAG das Problem schriftlich mitgeteilt.
In dem Schreiben bat Manfred K. um Nachsicht, "da ich ja nicht ohne Vignette unterwegs war, sondern eine Ziffer / Buchstabe O / 0 verwechselt habe." Neben einer Korrektur der gekauften digitalen Vignette bat er zudem um eine Gutschrift der bezahlten Beträge – und die ASFINAG willigte ein, zumindest zum Teil.
"Zwei Mal habe ich die Ersatzmaut zurückbekommen – einmal musste ich aber trotz Vignette zahlen!", erklärt Manfred K.
Und auch ein Anwalt aus der Steiermark hatte Schwierigkeiten mit seiner Vignette! Weil eine Verkäuferin einen Buchstaben falsch eingetippt hatte, wurde die digitale Vignette des Mannes ungültig – und das kam ihn teuer zu stehen.