Streit eskaliert

Verpächterin tauscht Schlösser – jetzt ist Wirt pleite

Mitten in der Hauptsaison ist für ein Lokal Schluss. Nach einem Streit um den Pachtzins wurde der Betrieb geschlossen – jetzt folgte der Konkurs.
Team Wirtschaft
29.07.2026, 22:35
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Über das Vermögen von Michael Hofstetter wurde am Mittwoch am Landesgericht Linz ein Konkursverfahren eröffnet. Der Gastronom betrieb "Die Buschenschank" in Leonding. Von der Insolvenz sind 17 Dienstnehmer und 63 Gläubiger betroffen.

Den Angaben zufolge stehen Aktiva von rund 180.000 Euro Passiva in Höhe von rund 341.000 Euro gegenüber. Gläubiger können ihre Forderungen bis 18. September 2026 beim KSV1870 anmelden.

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Betrieb erst übernommen

Der Schuldner hatte den seit Dezember 2024 geschlossenen Betrieb laut Insolvenzantrag mit 1. Juni 2025 übernommen und neu aufgebaut. Ab April 2026 hätten sich die Umsätze gut entwickelt. Die Einnahmen der Hauptsaison von Mai bis Oktober hätten die schwächeren Monate davor ausgleichen sollen. Dazu kam es allerdings nicht.

Schlösser ausgetauscht

Laut KSV1870 führte eine Uneinigkeit zwischen der Verpächterin und dem Betreiber über die Höhe des Pachtzinses dazu, dass die Verpächterin die Schlösser austauschte. Dadurch kam es laut Insolvenzantrag zu einer faktischen Schließung des Lokals. Eine Fortführung des Betriebs durch den Schuldner sei deshalb nicht mehr möglich und auch nicht mehr geplant.

Zahlungsplan angestrebt

Als Ursache der Zahlungsunfähigkeit nennt der Schuldner die eigenmächtige Schließung des Betriebs durch die Verpächterin mitten in der Hauptsaison. Er strebt nun eine Entschuldung mittels Zahlungsplans an.

Zum Insolvenzverwalter wurde Mag. Dr. Martin Hengstschläger bestellt. Stellvertreter ist Mag. Philipp Aichhorn. Die erste Gläubigerversammlung sowie die Berichts- und Prüfungstagsatzung finden am 2. Oktober 2026 am Landesgericht Linz statt.

Weitere Prüfungen laufen

Der KSV1870 weist darauf hin, dass die Angaben des schuldnerischen Unternehmens in der kurzen Zeit bislang noch nicht ausreichend überprüft werden konnten. Ob und in welcher Höhe die Gläubiger Geld zurückerhalten, wird sich erst im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.

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