Gepäckstreit geschlichtet

Wegweisendes Urteil zu Gebühren fürs Handgepäck

Gebühren für mehrere kleine Handgepäckstücke sind laut OLG Hamm unzulässig, wenn das zulässige Höchstmaß insgesamt nicht überschritten wird.
Newsdesk Heute
27.07.2026, 20:53
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Gebühren fürs Handgepäck sind auch dann unzulässig, wenn du zwei oder mehr Gepäckstücke dabei hast, solange die Maße insgesamt das erlaubte Höchstmaß nicht überschreiten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden.

Damit gab das Gericht einer Klage vom Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Billigfluglinie Vueling recht, wie am Montag bekannt wurde. Unterschiedliche Regeln würden Reisende "unangemessen benachteiligen".

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In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vueling steht laut Gericht, dass du gratis ein Handgepäckstück mit den Maßen 40 x 30 x 20 Zentimeter mitnehmen darfst – dazu kommen die Einkäufe, die du am Flughafen getätigt hast.

Keinen sachlichen Grund

Alles muss aber unter dem Vordersitz verstaut werden können. Gerade Reisende, deren Handgepäck aus zwei oder mehr kleineren Stücken besteht, deren Maße zusammen das erlaubte Höchstmaß nicht überschreiten, werden mit dieser Regelung benachteiligt, betont das OLG.

Als Beispiel nennt das Gericht eine kleine Handtasche und eine Kameratasche. Für diese unterschiedliche Behandlung gebe es keinen sachlichen Grund. Auch Sicherheitsgründe können laut Gericht nicht als Argument herhalten.

Eine Benachteiligung ohne sachlichen Grund ist laut Urteil auch der Aufpreis für Einkäufe außerhalb vom Flughafen, während für Einkäufe am Flughafen kein Zusatzentgelt verlangt wird.

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