Ein Winterurlaub ohne Après-Ski ist für viele undenkbar - vor allem im beliebten Skigebiet Sölden. Doch genau dem hat die Gemeinde in dieser Saison einen Riegel vorgeschoben. Seit 1. Dezember 2025 gilt in dem Ort ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Wer sich nicht daran hält, riskiert laut der Gemeinde Sölden eine Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro. Ein kostspieliges Vergnügen neben den ohnehin schon teuren Tagestickets.
Ganz auf das Après-Ski muss man in der Tiroler Ski-Hochburg aber dennoch nicht verzichten. Das strikte Alkoholverbot wurde lediglich für die "Rote Zone" verhängt. Diese erstreckt sich über Sölder Dorfstraße, von der Giggijochbahn bis zur Gaislachkoglbahn, wo die meisten Lokale zu finden sind. Ebenfalls betroffen sind einige umliegende Bereiche, darunter die Plätze rund um die Freizeit Arena, das Sozialzentrum, Waldele und das Gebiet rund um den Zentrumsshuttle.
Dort darf bis einschließlich 19. April 2026 kein Alkohol getrunken werden. Das gilt auch für das Mitführen von offenen Flaschen, Dosen sowie Bechern mit Alkohol. Wer also vom Supermarkt mit ungeöffnetem Wein, Bier oder anderem Alkohol durch die Verbotszone nach Hause oder in die Unterkunft läuft, muss keine Strafe befürchten.
Die neue Maßnahme wurde eingeführt, um nächtlichen Lärm zu verringern und Belästigungen zu vermeiden, insbesondere zugunsten der AnwohnerInnen von Sölden. Deshalb gilt das Verbot ausschließlich für den öffentlichen Raum und nicht für Bars, Restaurants oder in Gastgärten. Die Schirmbar und Marco’s bleiben also Partyzone – solange du dein Bier nicht mit auf die Straße nimmst.