Eskalation im Nahen Osten

Wiener bricht Ägypten-Urlaub ab – fordert Geld zurück

Als im Nahen Osten die Lage eskalierte, reiste Aleksandar S. vorzeitig aus Hurghada nach Hause. Nun kämpft er um die Kostenrückerstattung.
Heute Life
24.03.2026, 19:45
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Was als entspannter Badeurlaub geplant war, endete für einen Wiener abrupt. Am 28. Februar kam Aleksandar S. in Hurghada (Ägypten) an – nur wenige Stunden später erreichten ihn Nachrichten über die Eskalation im Nahen Osten.

"Am ersten Tag haben wir erlebt, dass ein Krieg im Osten passiert ist", berichtet der Mann gegenüber "Heute". Die Situation habe ihn und andere Gäste verunsichert. Besonders seine Begleiterin reagierte mit Sorge: "Sie hat ein bisschen Panik bekommen. Ich habe versucht, sie zu beruhigen."

„Wir wussten nicht, was in den nächsten Tagen passieren wird.“

Auch wenn die Lage vor Ort zunächst ruhig blieb, wuchs die Unsicherheit. "Wir wussten nicht, was in den nächsten Tagen passieren wird."

Entscheidung zur vorzeitigen Abreise

Noch am Tag seiner Ankunft kontaktierte er den Anbieter der Pauschalreise und begann mit der Suche nach Rückflügen. "Ich habe vor der Buchung des Rückflugs eine E-Mail geschrieben und informiert, dass ich zurückkehren werde", sagt er. Die Antwort sei jedoch spät und ohne konkrete Hilfe gekommen: "Keine klare Aussage, ob ich die Kosten zurückbekomme."

Eine spontane Heimreise hätte zudem ihren Preis gehabt: "Für den nächsten Tag haben wir nichts gefunden – oder nur Flüge um über 1.000 Euro in eine Richtung." Schließlich fand er zwei Tage später eine günstigere Verbindung nach Frankfurt für rund 420 Euro. "Es war nicht direkt gefährlich zu bleiben, aber es bestand die Möglichkeit, dass der Flugverkehr eingestellt wird und wir nicht mehr zurückkommen", erklärt er seine Entscheidung.

Im Hotel selbst habe sich die Stimmung ebenfalls verändert: "Viele Leute saßen in der Lobby und haben Nachrichten geschaut. Es war ein bisschen Panik spürbar." Das Personal hingegen habe die Situation heruntergespielt: "Sie haben gesagt, alles sei in Ordnung und wir müssten nicht abreisen."

Juristische Grauzone bei Reiseabbruch

Nach seiner Rückkehr wandte er sich schließlich an das Europäische Verbraucherzentrum Österreich. Dort wurde ihm Unterstützung zugesichert. "Mir wurde gesagt, dass ich gute Chancen habe, die Kosten zurückzubekommen", so S. Eine endgültige Klärung steht jedoch noch aus.

„Wenn man am Strand liegt und in der Nähe Raketen oder Drohnen unterwegs sind, ist das kein Urlaub mehr.“

Laut Reiserechtsjurist Jakob Zarari ist der Fall rechtlich komplex. Zwar seien Pauschalreisende grundsätzlich gut geschützt – allerdings vor allem vor Reisebeginn. "Wenn vor der Reise außergewöhnliche Umstände wie Krieg oder Terror vorliegen, kann man kostenlos stornieren", erklärt Zarari. "Während der Reise ist die Lage aber deutlich schwieriger."

Im konkreten Fall komme es auf die Zumutbarkeit an. Einerseits sei der Urlaub formal möglich gewesen: "Das Hotel gab es, die Strände waren offen." Andererseits stelle sich die Frage nach dem subjektiven Sicherheitsempfinden. "Wenn man am Strand liegt und in der Nähe Raketen oder Drohnen unterwegs sind, ist das kein Urlaub mehr", sagt Zarari. Die Lage im Nahen Osten sei zudem "extrem volatil" gewesen.

Rückerstattung bleibt Streitpunkt

Entscheidend sei, dass S. den Reiseveranstalter frühzeitig kontaktiert habe – ein wichtiger Schritt für mögliche Ansprüche. "Man sollte immer sofort telefonisch und schriftlich Kontakt aufnehmen, auch wenn man am Ende selbstständig zurückreist", betont Zarari.

In Bezug auf die Kosten vertritt er eine klare Position: "Wir finden, er sollte sowohl die Pauschalreise als auch den selbst gebuchten Rückflug erstattet bekommen." Mittlerweile hat der Reiseveranstalter die Forderungen von S. jedoch abgelehnt. "Wir werden intervenieren. Sollte der Reiseveranstalter außergerichtlich nicht einlenken, könnte der Fall vor Gericht landen", so der Jurist.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 24.03.2026, 21:07, 24.03.2026, 19:45
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