Bei Gewalt, Drohung, Nötigung

800 Euro Strafe! "Sittenwächter"-Eltern sollen zahlen

Mit dem Kopftuchverbot werden auch "Sittenwächter" an Schulen ins Visier genommen. Sogar Geldstrafen bis zu 800 Euro sind angedacht.
Lukas Leitner
23.11.2025, 10:54
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Das Kinderkopftuch könnte schon im kommenden Schuljahr verboten werden. Das sieht zumindest das Gesetz der Bundesregierung vor, welches Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) vor wenigen Tagen präsentiert hat.

Die Dreierkoalition verbietet mit der Regelung ab dem Schulstart 2026 das Tragen jeglicher Kopftücher in Schulen - öffentlich und privat - bis zum 14. Lebensjahr. Dadurch sollen junge Mädchen geschützt und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.

Das Kopftuchverbot in Österreich - die Details

▶ Gilt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

▶ Das Verbot gilt in allen Schulen (private, öffentliche und konfessionelle)

▶ Alle Formen der islamischen Verhüllung werden verboten (Burka, Hijab)

▶ Gilt in der Klasse, am Pausenhof, im Turnsaal und an den Sportplätzen

"Sittenwächter" im Visier

Damit aber nicht genug. Denn auch Burschen geraten ins Visier der Ministerin - genauer gesagt sogenannte "Sittenwächter". Dabei handelt es sich oftmals um muslimische Burschen, die sich in den sozialen Medien radikalisiert haben und Mädchen in der Schule unter Druck setzen, damit diese sich an die Regeln des muslimischen Glaubens halten.

Sie machen es sich zur Aufgabe "aufzupassen", dass Mädchen ein Kopftuch tragen, keine Beziehungen haben und auch, dass zu Ramadan gefastet wird. Verstößt man gegen die Sitten der muslimischen Religion, drohen sie mit Gewalt und in einigen Fällen sogar mit dem Tod.

Was sind "Sittenwächter" in der Schule?

Ein "Sittenwächter" ist kein offizieller Begriff, sondern beschreibt ein bestimmtes Verhalten: Junge Leute – meist Burschen – nehmen für sich in Anspruch, über das Verhalten von Mädchen "zu wachen". Das kann verbal ablaufen ("Das darfst du nicht tragen"), über Druck in den Sozialen Kanälen, oder sogar in Form von Drohungen. Es geht dabei nicht um religiöse Praxis, sondern um Kontrolle, Angst und ein falsches Bild von "Ehre". Schulen berichten zunehmend von solchen Fällen.

Suspendierung, rechtliche Schritte - das plant Regierung

Ein Zustand, den die Bundesregierung nicht länger akzeptieren will. Im Zuge des Kopftuchverbotes, hat die Dreierkoalition deshalb auch Maßnahmen gefasst, um gezielt gegen "Sittenwächter" vorzugehen.

Konkret ist im Gesetz nämlich eine Aufklärungsphase enthalten, die schon nach den Semesterferien 2026 starten soll. Während dieser Zeit soll an den Schulen klar kommuniziert werden, welche Instrumente Schulleitungen und Lehrkräften bereits heute zur Verfügung stehen, um Sittenwächter in die Schranken zu weisen.

Dazu gehören etwa pädagogische Ermahnungen und Gespräche, Elterngespräche, Versetzungen in Parallelklassen, Suspendierungen und in schweren Fällen sogar strafrechtliche Schritte (etwa bei Drohung oder Nötigung), erklärte das Ministerium gegenüber "Heute".

Harte Strafen für Eltern von "Sittenwächtern"

Im Gesetz werden die Instrumente, die den Pädagogen zur Verfügung stehen, nochmals genauer definiert. Ab Schulstart 2026/27 ist klar geregelt, dass eine Suspendierung zwingend ist, wenn die psychische Sicherheit anderer gefährdet wird oder gezielte Angriffe passieren oder Mobbing bzw. sozialer Druck ausgeübt wird, führt das Ministerium aus.

Dieses Verhalten wird in den Erläuterungen zum Gesetz mehrfach als "psychische Gewalt" und als typisches Muster von "Sittenwächtern" beschrieben.

Nach einer Suspendierung sind zudem Reintegrationsmaßnahmen verpflichtend. Burschen müssen also an psychosozialen Maßnahmen, Gewalt- und Rollenbildprävention, sowie begleitenden Programmen wie Burschenarbeit teilnehmen. Ziel sei eine Verhaltensänderung und die Prävention weiterer Übergriffe.

Wird die Mitwirkung an der Suspendierungs-Begleitung verweigert, werden die Eltern in die Pflicht genommen und es drohen Verwaltungsstrafen von 150 bis 800 Euro. Dann reicht es schon, wenn bei der Suspendierungs-Begleitung nicht mitgearbeitet wird oder Termine bei der Bildungsdirektion verweigert werden.

{title && {title} } LL, {title && {title} } 23.11.2025, 10:54
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