Neues Gesetz fix

Abschiebe-Hammer – EU erlaubt jetzt "Return Hubs"

Die EU hat neue Regeln für schnellere Abschiebungen beschlossen. Österreich will nun rasch Rückführungszentren außerhalb der EU vorantreiben.
Heute Politik
01.10.2026, 14:44
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Die EU stellt ihre Abschiebepolitik neu auf. Die Innenminister haben am Donnerstag in Luxemburg die neue Rückkehrverordnung endgültig abgesegnet. Damit werden auch sogenannte "Return Hubs" außerhalb der Europäischen Union rechtlich möglich.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will bei diesen Rückführungszentren rasch vorankommen. Gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland arbeitet Österreich in einer "Gruppe der Umsetzer" an konkreten Plänen.

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Rückführungszentren außerhalb der EU

Die neue Verordnung war vor einem Jahr von EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) präsentiert worden. Das EU-Parlament hatte bereits zugestimmt. Ziel sind schnellere und effizientere Rückführungen von Menschen aus Drittstaaten, die sich ohne Aufenthaltsrecht in der EU befinden.

Mit dem Beschluss können auch Rückführungszentren in Drittstaaten eingerichtet werden. Voraussetzung für eine Überstellung in einen "Return Hub" ist ein Rückführungsbescheid. Entsprechende Abkommen können mit Drittstaaten geschlossen werden, die internationale Menschenrechtsstandards und -grundsätze achten. Menschenrechtsorganisationen hatten Bedenken gegen solche Zentren geäußert.

Die Innenminister, darunter Gerhard Karner (ÖVP), haben in Luxemburg die neue EU-Rückkehrverordnung endgültig abgesegnet.
BMI

Karner hatte vor dem Treffen erklärt, es stehe "eine enorm wichtige Sitzung an, weil heute ein sehr wichtiger Beschluss gefasst wird, nämlich die Rückkehrverordnung beziehungsweise das Abschiebegesetz".

Die neuen Regeln würden "das, an dem wir hart arbeiten, nämlich Rückkehrzentren einzurichten, auch rechtlich sicher".

Entscheidung über Länder bis Jahresende

Noch vor Beginn des EU-Innenministerrats kamen die Vertreter Österreichs, Deutschlands, der Niederlande, Dänemarks und Griechenlands zusammen. Die Gruppe will bis zum Jahresende entscheiden, in welchen Staaten solche Zentren entstehen könnten.

Konkrete Länder nannten die Teilnehmer nach dem Treffen nicht. Im Gespräch sind unter anderem Uganda, Ruanda und Kasachstan.

Der irische Migrationsminister und derzeitige Vertreter des Ratsvorsitzes Jim O‘Callaghan verwies auf die bisherige Rückkehrquote: "Etwa zwei Drittel der zur Ausreise aufgeforderten Personen verlassen die EU tatsächlich nicht. Die heute verabschiedeten überarbeiteten Rückführungsregeln werden die Mitgliedstaaten bei der effektiven Umsetzung zügiger Rückführungen unterstützen. Dies ist entscheidend für ein gemeinsames Vorgehen im Migrationsmanagement gemäß dem Migrations- und Asylpakt"

Strengere Regeln bei Sicherheitsrisiko

Die Verordnung bringt auch neue Bestimmungen für Personen, die als Sicherheitsbedrohung eingestuft werden. Die EU-Staaten sollen möglichst früh überprüfen, ob ein entsprechendes Risiko vorliegt. Für identifizierte Personen gelten anschließend strengere Vorgaben. Dazu gehören auch Möglichkeiten zur Haft.

Nach einer Abschiebung können zudem Einreiseverbote verhängt werden.

Menschen, die zurückgeführt werden sollen, müssen stärker mit den Behörden zusammenarbeiten. Verweigern sie die Kooperation, können Konsequenzen wie die Streichung von Leistungen folgen. Gleichzeitig sollen Anreize für eine freiwillige Rückkehr ausgebaut werden.

Neue europäische Rückführungsanordnung

Zusätzlich wird eine Europäische Rückführungsanordnung eingeführt. Darin sollen die wichtigsten Angaben einer Rückführungsentscheidung festgehalten werden.

Dadurch sollen EU-Staaten leichter auf Informationen über Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten zugreifen und deren Abschiebebescheide anerkennen können.

Die gegenseitige Anerkennung bleibt zunächst freiwillig. Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln soll diese Regelung überprüft werden. Danach kann die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der eine verpflichtende Anerkennung vorsieht.

Einige Regeln gelten sofort

Die bisherige EU-Rückführungsrichtlinie stammt aus dem Jahr 2008. Ihre Überarbeitung gehört zu den zentralen Migrationsvorhaben der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen und ergänzt den Asyl- und Migrationspakt, der seit 12. Juni in Kraft ist.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt die neue Verordnung am darauffolgenden Tag in Kraft. Einige Bestimmungen, darunter jene zu den Rückführungszentren, gelten sofort. Regelungen, für die zusätzliche Vorbereitungen notwendig sind, werden ein Jahr nach Inkrafttreten angewendet.

pol,01.10.2026, 14:44