Der 18-jährige Bursche aus dem Bezirk Waidhofen an der Thaya musste sich am Landesgericht Krems wegen schwerer Vorwürfe verantworten. Er soll im Mai 2024 mit einer damals 14-Jährigen gegen deren Willen Geschlechtsverkehr gehabt haben, wie auch die "Bezirksblätter" berichten.
Anfangs waren es laut der Staatsanwaltschaft Begegnungen der Zärtlichkeit, dies änderte sich jedoch als er den Widerstand der Jugendlichen ignoriert haben soll. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem klaren "Nein", welches nicht respektiert worden sei und forderte daher einen Schuldspruch.
Anders sah dies die Verteidigung des jungen Mannes. Diese stellte die Glaubwürdigkeit des Mädchens in Frage. So seien im Laufe der Ermittlungen Aussagen drastisch verändert worden.
Zuerst stand der Vorwurf von Vergewaltigung im Raum - bis dann abgeschwächt wurde und sich das Mädchen nicht mehr sicher war, ob ihre Ablehnung beim Gegenüber überhaupt angekommen sei. Von einem eindeutigen Nein könnte nicht gesprochen werden, daher wurde ein Freispruch gefordert.
Die Anwältin des Mädchens sprach von enormen psychischen Folgen. Ihre Mandantin sei schwer traumatisiert, habe zehn Kilogramm verloren und hätte sich seit dem Vorfall sozial zurückgezogen, daher forderte sie zudem 5.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht entschied auf Freispruch im Zweifel - es stand Aussage gegen Aussage. Der Richter betonte es gebe keine objektiven Beweise, welche den genauen Hergang bestätigen.
Zusätzliche Zweifel schürte die Tatsache, dass das Mädchen nach dem Vorfall weiterhin Kontakt, sogar eine Beziehung, zu dem Angeklagten suchte und erst nach dessen Zurückweisung Anzeige erstattet hatte.
Die zivilrechtliche Forderungen wurden auf den Zivilrechtweg verwiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.